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Kostenerstattung zwischen örtlichen Sozialhilfeträgern nach Umverteilung von Kontingentflüchtlingen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 22.02 vom 02.10.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Kontingentflüchtlinge, Kostenerstattung zwischen örtlichen Sozialhilfeträgern bei Umverteilung von -, Kostenerstattung zwischen örtlichen Sozialhilfeträgern nach Umverteilung von Kontingentflüchtlingen, Umverteilung, Kostenerstattung zwischen örtlichen Sozialhilfeträgern nach - von Kontingentflüchtlingen, Umzug, Kostenerstattung zwischen örtlichen Sozialhilfeträgern nach - von Kontingentflüchtlingen.
Stichwort:Kostenerstattung zwischen örtlichen Sozialhilfeträgern nach Umverteilung von Kontingentflüchtlingen
Leitsatz:Die Kostenerstattungsregelung des § 107 BSHG gilt auch in Fällen einer Umverteilung von Kontingentflüchtlingen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 22.02



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 23.02 vom 02.10.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Kontingentflüchtlinge, Kostenerstattung zwischen örtlichen Sozialhilfeträgern bei Umverteilung von -, Kostenerstattung zwischen örtlichen Sozialhilfeträgern nach Umverteilung von Kontingentflüchtlingen, Umverteilung, Kostenerstattung zwischen örtlichen Sozialhilfeträgern nach - von Kontingentflüchtlingen, Umzug, Kostenerstattung zwischen örtlichen Sozialhilfeträgern nach - von Kontingentflüchtlingen.
Stichwort:Kostenerstattung zwischen örtlichen Sozialhilfeträgern nach Umverteilung von Kontingentflüchtlingen
Leitsatz:Die Kostenerstattungsregelung des § 107 BSHG gilt auch in Fällen einer Umverteilung von Kontingentflüchtlingen (wie BVerwG 5 C 22.02).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 23.02


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