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Kostenerstattung zwischen örtlichen Leistungsträgern nach länderübergreifender Umverteilung von Asylbewerbern

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 4.03 vom 03.10.2003

Rechtsgebiete:AsylbLG, AsylVfG, BSHG
Schlagworte:Asylbewerber, Kostenerstattung zwischen örtlichen Leistungsträgern bei länderübergreifender Umverteilung von -, Kostenerstattung zwischen örtlichen Leistungsträgern nach länderübergreifender Umverteilung von Asylbewerbern, länderübergreifende Umverteilung, Kostenerstattung zwischen örtlichen Leistungsträgern nach - von Asylbewerbern, Umverteilung, länderübergreifende, - und Kostenerstattung zwischen örtlichen Leistungsträgern, Verziehen, Kostenerstattung zwischen örtlichen Leistungsträgern bei - von Asylbewerbern.
Stichwort:Kostenerstattung zwischen örtlichen Leistungsträgern nach länderübergreifender Umverteilung von Asylbewerbern
Leitsatz:Der Kostenerstattungsanspruch nach § 10 b Abs. 3 AsylbLG besteht auch in Fällen einer länderübergreifenden Umverteilung von Asylbewerbern nach § 51 AsylVfG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 4.03




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