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Kostenerstattung nach Rücknahme eines vorsorglich eingelegten Rechtsmittels

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 472/02 vom 25.02.2003

Rechtsgebiete:FGG
Schlagworte:Kostenerstattung nach Rücknahme eines vorsorglich eingelegten Rechtsmittels
Stichwort:Kostenerstattung nach Rücknahme eines vorsorglich eingelegten Rechtsmittels
Leitsatz:Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, die Erstattung der außergenphtlichen Kosten des Rechtsmittelgegners durch den Rechtsmittelführer anzuordnen, wenn er sein Rechtsmittel zwar zunächst nur vorsorglich (fristwahrend) und ohne Begründung eingelegt hat, es jedoch erst mehrere Monate nach Einlegung und nach Ablauf der - ohne Wiederholung der Vorsorglichkeitserklärung erbetenen - verlängerten Begründungsfrist zurückgenommen hat.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 472/02




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