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Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren bei Vollstreckungsgegenklage

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 162/03 vom 30.05.2002

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren bei Vollstreckungsgegenklage
Stichwort:Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren bei Vollstreckungsgegenklage
Leitsatz:Im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten fuer die Zuziehung eines Prozessbevollmaechtigten (§ 12 a Abs. 1 ArbGG).

Dies gilt auch im Fall einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 162/03




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