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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKostenerstattung Heranziehung externer Beratung durch den Betriebsrat bei Interessenausgleichsverhandlungen Erforderlichkeit 

Kostenerstattung Heranziehung externer Beratung durch den Betriebsrat bei Interessenausgleichsverhandlungen Erforderlichkeit

Entscheidungen der Gerichte

LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 152/04 vom 26.08.2005

Nach § 111 S. 2 BetrVG n. F. ist der Betriebsrat bei Interessenausgleichsverhandlungen berechtigt, einen externen Berater hinzuzuziehen. Dieses Recht des Betriebsrats ist weder auf die Hinzuziehung einer natürlichen Person noch auf die Beratung durch lediglich einen Berater beschränkt.

Ob § 111 S. 2 BetrVG die Erforderlichkeit der Heranziehung externer Beratung generell unterstellt, oder ob im Einzelfall überprüft werden muss, ob die Heranziehung eines Beraters erforderlich ist, bleibt offen.

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