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Kostenerstattung des Berufungsbeklagten bei Rücknahme des Rechtsmittels vor seiner Begründung durch den Berufungskläger

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 434/04 vom 02.12.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:Kostenerstattung des Berufungsbeklagten bei Rücknahme des Rechtsmittels vor seiner Begründung durch den Berufungskläger
Stichwort:Kostenerstattung des Berufungsbeklagten bei Rücknahme des Rechtsmittels vor seiner Begründung durch den Berufungskläger
Leitsatz:Wird eine Berufung vor ihrer Begründung zurückgenommen, ist dem Berufungsbeklagten auch dann nur eine halbe Prozessgebühr zu erstatten, wenn er bereits die Zurückweisung der Berufung beantragt hat.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 434/04




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