JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, VwVfG, BRAGO |
| Schlagworte: | Klagebefugnis, Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch, Finanzhoheit der Gemeinden, übertragener Wirkungskreis der Gemeinden, Besprechungsgebühr, Erfordernis eines sachbezogenen Gesprächs. |
| Stichwort: | Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch |
| Leitsatz: | Eine Gemeinde, die im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis Ausgangsbehörde war, ist nach § 42 Abs. 2 VwGO zur Anfechtung eines Bescheides befugt, mit dem der Betrag der von ihr gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wird (wie Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 -). Für eine von der Behörde nicht angeordnete Besprechung fällt die Gebühr gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO nur an, wenn zumindest ein sachbezogenes Gespräch eines Rechtsanwalts mit einem Behördenvertreter über tatsächliche oder rechtliche Fragen stattgefunden hat, das zur Beilegung oder zur Förderung des Verfahrens geeignet ist. Ist die Gebühr entstanden, so ist sie auch erstattungsfähig. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 15.01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Klagebefugnis, Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch, Finanzhoheit der Gemeinden, übertragener Wirkungskreis der Gemeinden. |
| Stichwort: | Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch |
| Leitsatz: | Leitsatz: Eine Gemeinde, die im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis Ausgangsbehörde war, ist befugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), einen Bescheid anzufechten, mit dem der Betrag der von ihr gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wird. Beschluss des 8. Senats vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 - I. VG Halle vom 13.09.2000 - Az.: VG 1 A 45/00 HAL - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 258.00 | |
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