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Kostenerstattung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 269/03 vom 17.07.2003

Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Schlagworte:Kostenerstattung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Stichwort:Kostenerstattung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Leitsatz:Zeigt der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht Masseunzulänglichkeit an (§ 208 Abs. 1 InsO), wird ein gegen die Masse gerichtetes Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103, 104 ZPO) eines Altmassegläubigers wegen mangelnden Rechtsschutzinteresses unzulässig.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 269/03




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