JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kostenerhebung
| Rechtsgebiete: | GG, AtG, VwGO, BGB, EGBGB |
| Schlagworte: | Landessammelstelle, Ausgabenverantwortung, Zweckausgaben, Verwaltungsausgaben, Bundesauftragsverwaltung, Weisung, Bundesaufsicht, Erstattungsanspruch Verwirkung, Verjährung, nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit, Kostenerhebung, Prozesszinsen |
| Stichwort: | Kostenerhebung |
| Leitsatz: | Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern sind nichtverfassungsrechtlicher Art, wenn sie den Anspruch auf Erstattung von Zweckausgaben der Höhe nach oder die Begründetheit entsprechender Einreden und Einwendungen betreffen. Sachliche und personelle Aufwendungen, die der Errichtung und dem Betrieb einer atomrechtlichen Landessammelstelle zuzurechnen sind, sind i.S.d. Art. 104a Abs. 2 GG durch die Aufgabenerfüllung im Auftrag des Bundes entstehende Zweckausgaben des Landes. Zur Verjährung und zur Verwirkung eines Anspruchs auf Erstattung von Zweckausgaben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 A 2.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBesG |
| Schlagworte: | Gerichtsvollzieher, Bürokostenentschädigung, Bürokosten, Sachkosten, Personalkosten, Kostenerhebung, Schreibauslagen, Gebührenanteil, Jahreshöchstbetrag, Durchschnittsberechnung, Durchschnitt, Typisierung, Pauschalierung, echte Rückwirkung, unechte Rückwirkung, Rückwirkung |
| Stichwort: | Kostenerhebung |
| Leitsatz: | Das Land Rheinland-Pfalz ist nicht verpflichtet, die Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für die Jahre 2001 bis 2003 zu erhöhen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10364/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, VwVfG, VwKostG, POG |
| Schlagworte: | Abschiebung, Durchführung der Abschiebung, Rückführung, originäre Parallelzuständigkeit, Ausländerbehörde, Grenzschutzbehörde, Landespolizeibehörde, Vollzugshilfe, Abschiebungskosten, Kostenerhebung, Leistungsbescheid, Zuständigkeit |
| Stichwort: | Kostenerhebung |
| Leitsatz: | Die von der Ausländerbehörde im Rahmen einer Abschiebung zugezogenen Behörden des Bundesgrenzschutzes und der Landespolizei handeln bei deren Durchführung gemäß § 63 Abs. 4 und 6 AuslG in jeweils eigener Zuständigkeit; dementsprechend sind auch nur sie gemäß § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG für die Erhebung der ihnen entstandenen Kosten der Abschiebung zuständig. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10080/04.OVG | |
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