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Kostenentscheidung im WEG-Verfahren

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 366/01 vom 21.08.2002

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:fehlende Errechenbarkeit der Sonderumlage, Kostenentscheidung im WEG-Verfahren
Stichwort:Kostenentscheidung im WEG-Verfahren
Leitsatz:1. Die Errechenbarkeit und damit die Fälligkeit des auf einen Wohnungseigentümer entfallenden Anteils einer mehrheitlich beschlossenen Sonderumlage liegen nicht vor, wenn die Gemeinschaft die Kostenverteilung auf anteilige Wohnflächen umgestellt hat, die anteiligen Wohnflächen streitig sind und der Umstellungsbeschluss zudem nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 148,158 = NJW 2000, 3500) ohnehin nichtig ist.

2. Mit der fehlenden Fälligkeit des Umlageanteils entfällt auch die Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen sowie die Kostentragungspflicht im gerichtlichen Verfahren.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 366/01




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