JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kostenentscheidung für selbständiges Beweisverfahren
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Kostenentscheidung für selbständiges Beweisverfahren |
| Stichwort: | Kostenentscheidung für selbständiges Beweisverfahren |
| Leitsatz: | 1. § 494a Abs. 2 ZPO knüpft die Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens entscheidend daran an, ob der Antragsteller der Anordnung zur Klageerhebung bis zur erstmaligen Entscheidung über die Kosten nachgekommen ist. § 494a Abs. 2 ZPO spricht unter diesen Voraussetzungen eine für das Gericht bindende Rechtsfolge aus, die keinem Ermessen unterliegt. 2. Allein die Absicht, die im selbständigen Beweisverfahren erhobenen Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, steht einer Kostenentscheidung aus § 494a Abs. 2 ZPO nicht entgegen. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 19 W 4/08 | |
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