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Kostenentscheidung bei teilweise erledigtem Rechtsstreit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 50.04 vom 08.09.2005

Rechtsgebiete:VwVfG, VwGO
Schlagworte:Subvention, Gewährung eines zinslosen Darlehens, Zweistufentheorie, Rückforderung eines Darlehens durch Verwaltungsakt, Kostenentscheidung bei teilweise erledigtem Rechtsstreit
Stichwort:Kostenentscheidung bei teilweise erledigtem Rechtsstreit
Leitsatz:1. Ist ein zinsloses Darlehen von der öffentlichen Hand zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft in Anwendung der Zweistufentheorie durch Verwaltungsakt bewilligt und sodann auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Darlehensvertrages ausgezahlt worden, so kann die Rückforderung und Verzinsung des Darlehensbetrages wegen Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides nicht nach § 49a VwVfG durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden.

2. Hat die Vorinstanz nach teilweiser Erledigung des Rechtsstreits hinsichtlich des erledigten und des streitig gebliebenen Teils formal und sachlich eine einheitliche Kostenentscheidung getroffen, so kann bei Anfechtung der Hauptsacheentscheidung die Kostenentscheidung auch hinsichtlich des erledigten Teils mit Rechtsmitteln angefochten werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 50.04




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