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Kostenentscheidung : Anfechtbarkeit

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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 265/04 vom 18.10.2004

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Verwaltungsakt, Vollziehung, Vollziehung, faktische Annexverfahren, Leistung, freiwillige, Rückabwicklung, Teilerledigung, Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit, Kostenentscheidung : Anfechtbarkeit
Stichwort:Kostenentscheidung : Anfechtbarkeit
Leitsatz:1. Der Begriff "Vollziehung" ist als Gegenbegriff zur aufschiebenden Wirkung i. S. des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu verstehen mit der Folge, dass deren umfängliche Reichweite geteilt wird. Da die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage auf den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes "ex tunc" zurückwirken, stellen sich Maßnahmen vor Erlass eines Verwaltungsaktes nicht als dessen Vollzug dar.

2. Zum Begriff der "faktischen Vollziehung" und zur Abgrenzung des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO analog und § 123 Abs. 1 VwGO.

3. Hinsichtlich des erledigten Verfahrensteils ist die auf diesen Verfahrensteil bezogene Kosten-entscheidung gem. § 158 Abs. 2 VwGO nicht isoliert anfechtbar, und zwar auch dann nicht, wenn in dem nicht erledigten Verfahrensteil ein Rechtsmittel in der Hauptsache eingelegt wurde.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 M 265/04




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