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Kostenbeschwerde bei Teilanerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 4 Ta 166/05 vom 18.10.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kostenbeschwerde bei Teilanerkenntnis- und Schlussurteil
Stichwort:Kostenbeschwerde bei Teilanerkenntnis- und Schlussurteil
Leitsatz:Eine Kostenbeschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO ist nur zulässig, wenn die beschwerdeführende Partei in der Hauptsache so beschwert ist, dass eine Berufung statthaft wäre.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 4 Ta 166/05




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