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Kostenbescheid

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TP 2876/06 vom 30.01.2007

Eine gem. § 61 Abs. 5 HBKG kostenerstattungsfrei bleibende "Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr" kann auch bei der Befreiung einer schwer verletzten Person aus einem verunfallten Kfz mit der "Rettungsschere" vorliegen. Dass der fragliche Feuerwehreinsatz gegebenenfalls noch weitere Maßnahmen umfasst, die als solche nicht unter § 61 Abs. 5 HBKG fallen und deshalb gem. § 61 Abs. 3 HBKG die Kostenerstattungspflicht begründen, steht dem nicht entgegen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 169/06 vom 25.01.2007

1. Die Erhebung einer Gebühr für die regelmäßige Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 3 WaffG ist zulässig. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist der Auffangtatbestand in Abschnitt III Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses der Kostenverordnung zum Waffengesetz.

2. Der Überprüfung der persönlichen Eigenschaften gemäß § 4 Abs. 3 WaffG unterliegen auch Inhaber von Jagdscheinen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 141/05 vom 10.01.2007

Will die Behörde, die einen belastenden Verwaltungsakt durch eine Abhilfe im Sinne des § 72 VwGO aufgehoben hat, diese Abhilfe nachträglich rückgängig machen, kann sie entweder die Abhilfeentscheidung aufheben oder den Ausgangsbescheid neu erlassen.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 24 ZB 06.2743 vom 15.12.2006

Zur Frage der Rechtmäßigkeit des Abschleppens eines Pkw, der verbotswidrig auf einem Taxistand abgestellt wurde.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10929/06.OVG vom 05.12.2006

Zur Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Feuerwehrkosten, die anlässlich der Havarie eines Binnenschiffs entstanden sind.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 2498/05 vom 08.11.2006

Kosten (Gebühren und Auslagen) im Sinne des § 80 Abs. 1 HessVwVG sind auch solche Beträge, die aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen an Dritte zu zahlen sind (bspw. Ersatzvornahmekosten).

Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten zur Sanierung von Altlasten beträgt drei Jahre; sie beginnt mit der Entstehung des Anspruchs.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 UE 2545/05 vom 20.09.2006

Mit der Zug um Zug gegen die Herausgabe eines abgeschleppten Fahrzeugs nach § 43 Abs.3 Sätze 4 und 5 HSOG getätigten Zahlung der voraussichtlichen Abschleppkosten leistet der Abholberechtigte auch dann auf die späterhin durch Leistungsbescheid festgesetzte Kostenschuld, wenn nicht er, sondern eine andere Person der oder die Kostenverantwortliche ist.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 24 ZB 06.1326 vom 08.09.2006

In Bayern können sowohl die Polizei als auch die Ausländerbehörde die Abschiebung von Ausländern in eigener Zuständigkeit durchführen (Parallelzuständigkeit). Welche Behörde im konkreten Einzelfall die Abschiebung - in eigener Zuständigkeit - durchgeführt hat, ist eine Tatfrage. Nur die Behörde, die die Abschiebung nach § 71 Abs. 1 bzw. § 71 Abs. 5 AufenthG, Art. 30 Abs. 1 Satz 2 VwZVG in eigener Zuständigkeit durchgeführt hat, kann die (Gesamt-) Kosten geltend machen (Anschluss an BVerwGE 123, 382).

HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 3215/04 vom 07.09.2006

Nutzt ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur von ihm gewonnene Vermessungsschriften, die er dem Katasteramt zur Fortschreibung des Liegenschaftskatasters einzureichen hat, für einen Folgeauftrag, so erfüllt die Genehmigung der Nutzung durch das Katasteramt den Gebührentatbestand des Bereitstellens von Vermessungsschriften gemäß Nr. 7174 des Kostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft, wobei die Genehmigung auch mit dem Erlass eines Kostenbescheides zum Ausdruck gebracht werden kann.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 10 TG 1915/06 vom 05.09.2006

Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 1. Oktober 2005 kommt Widersprüchen von Eltern gegen Beitragsbescheide nach §§ 91 ff. SGB VIII aufschiebende Wirkung zu. Die Kostenbeiträge nach den genannten Bestimmungen sind keine Abgaben oder Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 72/06 vom 29.08.2006

Zur Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung i.S.v. § 40 Abs. 1 Nr. 4 BSHG kann die Übernahme der Kosten des Eigenanteils gehören, die der Träger der Schülerbeförderung von einem behinderten Schuler erhebt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 330/04 vom 17.08.2006

Die Kosten für eine förmliche Zustellung, zu der die Behörde nicht gesetzlich verpflichtet ist, sind nur in den Fällen notwendig, in denen ein besonderer und gewichtiger Anlass besteht, den Bescheid trotz der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung förmlich zuzustellen. Ein derartiger Anlass kann beispielsweise dann vorliegen, wenn ein Kostenschuldner in der Vergangenheit die Annahme von Bescheiden verweigert hat oder aus anderen Gründen Zustellversuche erfolglos blieben

Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes bemessen, ist der Wert gemäß § 1 Abs. 2 AllGO LSA auch dann einschließlich der Umsatzsteuer zugrunde zu legen, wenn der Gebührenschuldner zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 UE 771/06 vom 25.07.2006

Das Regierungspräsidium Darmstadt darf sich im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens bezüglich der Bemessung der Gebühr für eine arzneimittelrechtliche Überprüfung nach § 64 Abs. 3 Satz 2 AMG daran orientieren, dass Inspektionen im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Überprüfung nach Abschnitt 3.3.1 der "Verfahrensanweisung zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Inspektionen im Bereich GMP" der Zentrale der Länder für Gesundheitsschutz grundsätzlich im Team durchzuführen sind. Im Regelfall darf deshalb der Personalaufwand für mindestens zwei Inspektorinnen oder Inspektoren in Ansatz gebracht werden.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 12.05 vom 21.06.2006

Weder in direkter noch in analoger Anwendung folgt aus § 38 Abs. 1 VermG eine sachliche Kostenfreiheit für das Einholen von Auskünften eines Katasteramtes.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 1658/05 vom 13.06.2006

Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann die Einmessung eines im Grundriss veränderten Gebäudes anlässlich eines Auftrags zur Katastervermessung auf dem betroffenen Grundstück oder zur Fertigung von Bauvorlagen, in denen das betroffene Gebäude darzustellen ist, aufgrund von § 19 Abs. 3 Hess. Vermessungsgesetz auch noch nach Ablauf der Frist von zwei Monaten nach Fertigstellung des Rohbaus (§ 19 Abs. 2 Satz 2 HVG) vornehmen.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 B 772/04 vom 27.03.2006

Für die Erhebung von Kosten für nicht durch Verwaltungsakt erfolgende Bestätigung des unbefristeten Einsatzes von Lehrern oder Pädagogischen Unterrichtshilfen an einer Ersatzschule in freier Trägerschaft durch die staatliche Schulverwaltung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 12 S 9.05 vom 28.11.2005

Die Erhebung der allgemeinen Emissionshandelsgebühr gemäß der Emissionshandelskostenverordnung 2007 begegnet nach den Maßstäben des vorläufigen Rechtsschutzes keinen ernstlichen Zweifeln. Eine Aussetzung der Vollziehung der Gebührenforderungen der Deutschen Emissionshandelsstelle kommt deshalb nicht in Betracht.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 9 A 7/02 vom 22.11.2005

1. Im Rahmen einer Überwachung nach § 52 Abs. 2 BImSchG kann die Behörde einen Gutachter im Rahmen einer Maßnahme nach § 52 Abs. 2 BImSchG einschalten.

2. Beauftragt die Behörde einen Gutachter sowohl mit der Prüfung der Emissionserklärung als auch mit der Durchführung einer Anlagenbegehung im Rahmen einer Maßnahme nach § 52 Abs. 2 BImSchG, sind nur die Gutachterkosten nach § 52 Abs. 4 Satz 3 BImSchG erstattungsfähig, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anlagenbegehung entstanden sind. Dazu gehören die Kosten für die Anlagenbegehung selbst ebenso wie für die darauf bezogene Gutachtenerstellung. Der Aufwand für das die Anlagenbegehung vorbereitende Aktenstudium ist jedenfalls dann nicht erstattungsfähig, wenn er bereits aus Anlass einer Maßnahme nach § 52 Abs. 1 BImSchG (hier: Prüfung einer Emissionserklärung) angefallen ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 8.04 vom 15.06.2005

1. Eine Bindung an eine Klagerücknahmeerklärung tritt nicht ein, wenn sie für das Gericht und für den Prozessgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 33.95 - Buchholz 310 § 126 VwGO Nr. 3).

2. Fischzucht unterliegt nicht der Abwasserabgabe, wenn sie in einem Gewässer betrieben wird.

3. Die ein Gewässer kennzeichnende Verbindung zum natürlichen Wasserhaushalt wird durch eine im Durchflussprinzip betriebene Fischzuchtanlage, die die natürliche Gewässerfunktion unter Verwendung technischer Anlagen intensiv nutzt, grundsätzlich nicht unterbrochen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 15.04 vom 14.06.2005

1. Für die Kosten der Abschiebung eines minderjährigen Kindes haften neben den Kostenschuldnern des § 82 AuslG (jetzt § 66 AufenthG) auch die Eltern, wenn sie die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen ihr minderjähriges Kind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG mitveranlasst haben.

2. Die Erstattungspflicht für Kosten einer in Justizvollzugsanstalten vollzogenen Abschiebungshaft erstreckt sich auf alle erforderlichen, tatsächlich entstandenen Kosten der Abschiebungshaft (§ 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG, jetzt: § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 785/03 vom 17.05.2005

1. Bei der Ersatzvornahme hat der Ordnungspflichtige grundsätzlich den Betrag zu erstatten, den die zur Durchführung der Ersatzvornahme beauftragte, ordnungsgemäß ausgewählte Firma der Vollstreckungsbehörde in Rechnung gestellt hat.

2. Der Vollstreckungsbehörde gegenüber kann der Ordnungspflichtige regelmäßig nicht einwenden, die Arbeiten seien mangelhaft ausgeführt worden, es sei denn die Ersatzvornahme sei ungeeignet gewesen oder habe Schäden am Eigentum verursacht.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 38.04 vom 24.02.2005

1. Der Gebührenanspruch für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels verjährt nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG vier Jahre nach Stellung des Zulassungsantrags ohne Rücksicht auf die Fälligkeit. Die Vollständigkeit des Antrages ist insofern ohne Belang.

2. § 105 b AMG hat Gebührenansprüche, die bei seinem In-Kraft-Treten bereits verjährt und damit erloschen waren, nicht wieder aufleben lassen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 39.04 vom 24.02.2005

1. Der Gebührenanspruch für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels verjährt nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG vier Jahre nach Stellung des Zulassungsantrags ohne Rücksicht auf die Fälligkeit. Die Vollständigkeit des Antrages ist insofern ohne Belang.

2. § 105 b AMG hat Gebührenansprüche, die bei seinem In-Kraft-Treten bereits verjährt und damit erloschen waren, nicht wieder aufleben lassen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 56.04 vom 24.02.2005

Der Gebührenanspruch für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels verjährt nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG vier Jahre nach Stellung des Zulassungsantrags ohne Rücksicht auf die Fälligkeit.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11726/04.OVG vom 25.01.2005

An der Freihaltung des einem Behinderten gemäß § 42 Abs. 4 Nr. 2 StVO i.V.m. Zeichen 314 sowie Zusatzzeichen 1044-11 zugeteilten Schwerbehindertenparkplatzes von unberechtigt parkenden Fahrzeugen besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Deshalb kann ein dort verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug grundsätzlich sofort abgeschleppt werden.

Wurde das auf einem Schwerbehindertenparkplatz im vorbezeichneten Sinne abgestellte Fahrzeug des Parkberechtigten abgeschleppt, weil der Parkausweis entgegen § 42 Abs. 4 Nr. 2 StVO nicht gut lesbar ausgelegt war, so dass die Ordnungsbehörde von einem unberechtigten Parken ausgehen musste, kann die Erstattung der entstandenen Kosten von dem Parkberechtigten verlangt werden.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 TG 3386/04 vom 08.12.2004

1. Eine Teilbaugenehmigung setzt voraus, dass der von ihr erfasste Teil den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und das Gesamtvorhaben dem Grunde nach genehmigungsfähig ist. In diese Zulässigkeitsprognose müssen die wesentlichen rechtlichen Anforderungen einbezogen werden, insbesondere die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und grundsätzliche bauordnungsrechtliche Anforderungen.

2. Aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV - vom 12. Juni 1990 kann nicht geschlussfolgert werden, dass Schulen gemäß Nr. 6.1 f der TA Lärm im Schutzniveau wie Krankenhäuser, Kurgebiete und Pflegeanstalten einzustufen sind.

3. Ein Bebauungsplan, der innerstädtisch ein Kerngebiet festsetzt, erscheint bei summarischer Prüfung im Eilverfahren nicht abwägungsfehlerhaft, wenn er die Lärmproblematik erkannt, Aussagen eines Gutachters beigezogen und durch die Regelung eines Anspruchs auf passive Schallschutzmaßnahmen sowie immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel die Einhaltung der Werte der TA Lärm zum Ziel hat.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 10 A 1898/03 vom 26.11.2004

1. Kostenschuldner gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. GebG NRW ist derjenige, zu dessen Gunsten eine Amtshandlung vorgenommen worden ist. Auf einen (wirksamen) Antrag kommt es hierbei nicht an.

2. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur verletzt seine Berufspflichten, wenn er einen mit ausdrücklichem Vorbehalt des Kostenschuldners versehenen Vermessungsauftrag durchführt, ohne zuvor Rücksprache mit dem Kostenschuldner zu nehmen oder diesem einen Hinweis auf die Rechtslage zu erteilen.

3. Die Fachaufsichtsbehörde hat die ihr obliegende Fachaufsicht über die Tätigkeit des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs auszuüben und gegebenenfalls Pflichtverletzungen zu ahnden. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind abschließend in der Berufsordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Nordrhein-Westfalen geregelt. Eine Aufhebung des Kostenbescheides zu "Strafzwecken" ist dort nicht vorgesehen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11382/04.OVG vom 18.11.2004

Beim Kostenersatz für Feuerwehreinsätze nach § 37 Abs. 1 LBKG dürfen nicht die betriebswirtschaftlich ermittelten Jahreskosten der gesamten Feuerwehr, sondern nur einsatzbezogene Kosten zugrunde gelegt werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11440/04.OVG vom 04.11.2004

Der Gegenstandswert der Anfechtung einer Vernichtungsanordnung für ein Radarwarngerät ist regelmäßig mit dem halben Auffangwert zu bemessen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 UE 2379/02 vom 06.10.2004

Neben der dreijährigen Frist für die Verjährung eines Anspruchs auf Zahlung von Kosten nach § 20 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz, die gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 VerwKostG mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist, zu laufen beginnt, ist die vierjährige, mit Entstehung des Kostenanspruchs beginnende Frist gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VerwKostG als weitere eigenständige Verjährungsfrist zu beachten. Im Falle des notwendigen Antrages auf Vornahme einer gebührenpflichtigen Amtshandlung beginnt die Verjährungsfrist nach § 20 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VerwKostG gemäß § 11 Abs. 1 VerwKostG mit dem Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde zu laufen.

Der Verjährungsregelung in § 105 b AMG kommt keine Rückwirkung bezüglich solcher Kostenansprüche zu, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Bestimmung bereits verjährt waren.

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