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Kostenbescheid

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 E 856/09 vom 24.07.2009

1. Der Senat entscheidet über die Beschwerde auch dann in der Besetzung mit drei Berufsrichtern, wenn der Berichterstatter bzw. Einzelrichter im erstinstanzlichen Verfahren für die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zuständig war.

2. Erstattungsfähig ist grundsätzlich nur eine Informationsreise in jeder Instanz; die Erstattungsfähigkeit weiterer Informationsreisen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles.

3. Kosten von Privatgutachten sind als außergerichtliche Kosten nach § 162 Abs. 1 VwGO nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 11 A 3502/06 vom 29.04.2009

Ein Grundstück unter einer Brücke, die Teil einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 StrWG NRW ist, kann als Nebenanlage zur Straße gehören. Um eine Nebenanlage handelt es sich jedenfalls dann, wenn die Fläche in besonderer Weise für die regelmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit des Brückenbauwerks angelegt ist.

Was Abfall im Sinne des § 17 Abs. 2 StrWG NRW ist, richtet sich nach dem Abfallbegriff des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

§ 17 Abs. 2 Satz 1 StrWG NRW räumt dem Träger der Straßenbaulast kein Ermessen hinsichtlich der Heranziehung zum Kostenersatz ein.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 478/08 vom 23.04.2009

Die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung ist im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich nicht erneut zu überprüfen.

Die Festsetzung und Beitreibung von Zwangsmitteln (hier Zwangsgeld nach § 67 Nds. SOG) setzt auch bei der Vollstreckung von Untersagungsverfügungen das Bestehen einer Wiederholungsgefahr voraus.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 O 26/09 vom 14.04.2009

1. § 2 Abs. 2 PKH-VV ist sinngemäß auch auf Beteiligte anzuwenden, die Leistungen nach dem SGB II beziehen (wie ThürLAG, Beschl. v. 11.01.2008 - 3 Ta 74/07 -, Juris; a. A.: OVG LSA, 3. Senat, Beschl. v. 27.06.2007 - 3 O 172/07 -, Juris).

2. Einer Partei, die vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen musste. Das ist der Fall, wenn dem Antrag innerhalb der Frist eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Anlagen nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO beigefügt war.

3. Für eine hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne von § 114 ZPO genügt bereits eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs, zumindest soweit diese über eine bloß entfernte Erfolgschance hinausreicht.

4. Zur Heranziehung eines (nicht leistungsfähigen) Miteigentümers zu den Kosten einer Ersatzvornahme.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 LA 490/07 vom 23.03.2009

Die Rechtswidrigkeit einer Abschiebungshaft lässt die Kostenerstattungspflicht eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers für aus der Haft erfolgte Transporte nicht entfallen.

Wird er anschließend auf dem Luftweg abgeschoben, hat er die Kosten auch notwendiger Begleitpersonen (z.B. Polizeibeamter) zu tragen.

Ein der Abschiebung entgegenstehender Wille des Ausländers ist für den Piloten auch bei Ausübung der Bordgewalt von Rechts wegen unbeachtlich.

Die Hoheitsgewalt der Polizeibehörden wird durch die sog. Bordgewalt des Piloten nicht ausgeschlossen und endet nicht mit Schließen der Bordtüren eines Flugzeugs.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 3 B 891/06 vom 23.03.2009

Ein ursprünglich erlaubt abgestelltes Kraftfahrzeug kann grundsätzlich ab dem vierten Tag (nicht 72 Stunden) nach dem Aufstellen eines mobilen Halteverbotsschildes auf Kosten des Halters abgeschleppt werden. Besteht die Notwendigkeit, auf unvorhersehbare Ereignisse zu reagieren, oder war eine baldige Änderung der Verkehrsregelung für jedermann erkennbar, so kommt eine kürzere Vorlauffrist in Betracht.

Die regelmäßige Vorlaufzeit verlängert sich weder um einen Sonn- oder Feiertag noch in Abhängigkeit von Schulferienzeiten.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 335/08 vom 28.01.2009

1. Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist weder eine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 2 VwVfG LSA noch als "andere Behörde" in irgendeiner Form in den Organismus der Staatsverwaltung eingegliedert. Sie handelt nicht in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, sondern ist eine juristische Person des Privatrechts und handelt als solche ausschließlich in diesem Rechtsgebiet, so dass eine persönliche Gebührenbefreiung ausscheidet.

2. Auch auf die Behördeneigenschaft der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben kann die BVVG sich nicht berufen, da sie nicht in deren Namen, sondern treuhänderisch im eigenen Namen handelt.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 809/06 vom 27.01.2009

1. Die irreversible Vollstreckung einer Handlungsanordnung (hier: Beseitigungsanordnung) im Wege der Ersatzvornahme führt nicht zur Erledigung der Grundverfügung, wenn von dem Grundverwaltungsakt weiter rechtliche Wirkungen für die Verwaltungsvollstreckung ausgehen (Änderung der Senatsrechtsprechung im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 25.9.2008, NVwZ 2009, 122).

2. Eine Beseitigungsanordnung muss nicht mit einer Befolgungsfrist verbunden sein. Rechtlich geboten ist eine Fristsetzung nur mit Blick auf eine anschließende Verwaltungsvollstreckung.

3. Durch eine zu kurz bemessene Befolgungsfrist wird nicht zugleich eine angemessene Frist in Lauf gesetzt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 591/08 vom 12.12.2008

1. Die Vorschrift des § 60 VwGO ist bei Versäumung richterlicher Fristen weder unmittelbar noch analog anwendbar.

2. Zur Abgabe einer Prozesserklärung wegen Erledigung des Rechtsstreits ist eine richterliche Frist von 1 Woche nicht zu kurz bemessen, wenn sich dies nach den Gesamtumständen des Einzelfalles als ausreichend erweist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 5.08 vom 25.09.2008

Die Vollstreckung eines Verwaltungsaktes durch Ersatzvornahme führt nicht zu dessen Erledigung, weil von dem Grundverwaltungsakt weiterhin Rechtswirkungen für das Vollstreckungsverfahren ausgehen. Auch die irreversible Vollstreckung steht deshalb dem Eintritt der Bestandskraft des Grundverwaltungsakts nicht entgegen; Einwendungen gegen dessen Rechtmäßigkeit sind dann im Anfechtungsverfahren gegen den Kostenerstattungsbescheid unbeachtlich.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 A 991/08 vom 03.09.2008

Eine die Gebührenfolge auslösende Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG ist auch bei Inhabern gültiger Jagdscheine zulässig.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 B 186/07 vom 20.08.2008

Wird eine baurechtliche Beseitigungsverfügung im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt, so gehören die Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung des entstehenden Abbruchmaterials grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten der Einsatzvornahme.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 46.07 vom 26.06.2008

Veranlasst die zuständige Behörde eine sicherheitstechnische Überprüfung nach dem Gerätesicherheitsgesetz (jetzt: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: GPSG) durch eine hierfür gebildete sachverständige Stelle, kann sie die bei dieser angefallenen Kosten gemäß § 7 Abs. 3 GSG (jetzt: § 8 Abs. 7 GPSG) gegen den Pflichtigen auch dann geltend machen, wenn sie selbst der sachverständigen Stelle nicht vergütungspflichtig ist.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 378/06 vom 24.04.2008

1. Ist in dem der bei der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegten Urteilstenor entgegen dem Beratungsergebnis der Kammer versehentlich der Ausspruch über die Zulassung der Berufung unterblieben, fasst aber das Gericht in einem (von den Beteiligten nicht angegriffenen) Berichtigungsbeschluss, der dem zugestellten Urteilsabdruck beigefügt war, den Tenor dergestalt neu, dass die Berufung zugelassen wird, ist ein wirksamer Ausspruch über die Zulassung der Berufung erfolgt.

2. Der Verwaltungsaufwand, der aus der wasserbehördlichen Überwachung der Einleiter resultiert, ist gemäß § 13 AG AbwAG LSA vom Aufkommen der Abwasserabgabe gedeckt, wenn er zumindest auch dem Vollzug des AbwAG und des AG AbwAG LSA dient.

3. Die Wasserbehörde darf deshalb vom Einleiter nicht die Erstattung der Kosten verlangen, die bei der Analyse der Abwasserproben hinsichtlich der nach § 3 Abs. 1 AbwAG i. V. m. der Anlage hierzu relevanten Parameter und der zu Grunde liegenden Probenahme entstehen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LB 79/06 vom 23.04.2008

Wird aus einer größeren, im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzten Außenbereichsfläche eine bebaute Parzelle abgeteilt, ist die volle Ausschöpfung des Gebührenrahmens nach § 1 Baugebührenordnung i.V.m. Anlage 1 Nr. 6.1 nach § 9 Abs. 1 NVwKostG regelmäßig nicht gerechtfertigt.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 9 A 691/05 vom 17.04.2008

Der Befüller eines Flüssiggaskesselwagens kann für eine als Stichprobe durchgeführte Überprüfung nur zu Gebühren herangezogen werden, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen ihm obliegende gefahrgutrechtliche Pflichten tatsächlich festgestellt wird. Hierfür reicht nicht, dass bei einer Überprüfung des Kesselwagens lange nach Verlassen des Betriebsgeländes des Befüllers eine ungesicherte Absperreinrichtung festgestellt wird.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 47.07 vom 10.04.2008

Eine Kirche kann nicht unter Berufung auf ihren Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorschriften erlassen, die dem Erwerber eines Grundstücks eine Verwaltungsgebühr auferlegen, die für die kirchenaufsichtliche Genehmigung der Veräußerung durch die Kirchengemeinde angefallen ist.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 A 541/08.Z vom 08.04.2008

Erbringt eine Gemeinde gegenüber einem Anschlussnehmer an die Wasserversorgung Arbeiten an dessen Wasserhausanschluss, kann sie in dem Erstattungsbescheid als Teil der erstattungsfähigen Kosten den Steuersatz zugrunde legen, den die Finanzverwaltung ihr gegenüber zugrunde legt.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11218/07.OVG vom 06.03.2008

Der Träger einer gemeinnützigen Einrichtung (hier: Altenheim) ist bei einer Finanzierung durch Pflegesätze nicht von Verwaltungsgebühren befreit.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 B 182/07 vom 19.02.2008

Verstößt ein Vorhaben gegen nachbarschützende Vorschriften, so ist ein Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde auf Antrag des Nachbarn geboten, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Absehen davon rechtfertigen können. Das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde ist in diesem Fall grundsätzlich ein auf die Beseitigung der Störung gerichtetes, intendiertes Ermessen.

OVG-SAARLAND – Urteil, 1 A 40/07 vom 27.12.2007

1. § 26 Abs. 1 Satz 2 BestattG Saarland, wonach die Bestattungspflicht bei einer Mehrheit von bestattungspflichtigen Personen der jeweils älteren Person auferlegt wird, verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

2. § 26 Abs. 2 BestattG Saarland trifft für den Fall der Ersatzvornahme der Ortspolizeibehörde eine abschließende Regelung, wenn der Bestattungspflichtige seiner Pflicht nicht nachkommt; für einen Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften des Polizei- oder Verwaltungsvollstreckungsrechts ist daher kein Raum.

3. Bei der Anforderung von Bestattungskosten nach § 26 Abs. 2 BestattG Saarland ist der Behörde kein Ermessen eingeräumt; die Bestattungspflichtigen haften ohne Rücksicht auf ihr persönliches Verhältnis zum Verstorbenen und ungeachtet besonderer Umstände des Einzelfalles.

4. Nach § 74 SGB XII werden die Kosten einer Bestattung von dem Sozialhilfeträger übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Das Leitbild dieser Regelung schließt nicht aus, dass sich die Unzumutbarkeit im Sinne dieser Vorschrift auch aus dem Fehlen eines persönlichen Näheverhältnisses zwischen Bestattungspflichtigen und Verstorbenen ergeben kann.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 12 B 1214/07 vom 17.12.2007

Kostenbeiträge nach §§ 91 ff. SGB VIII fallen nicht unter § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 243/06 vom 18.10.2007

Eine erweiternde Auslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Hess. HundeVO, nach der auch die Gefahr, dass ein Hund einen Menschen in Gefahr drohender Weise anspringt, die Eigenschaft eines Hundes als gefährlicher Hund begründet, ist ausgeschlossen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11507/06.OVG vom 13.09.2007

1.) Zu den Voraussetzungen einer Hangsanierung im Wege der sofortigen Ersatzvornahme nach einem Hangbruch.

2.) Die Kosten für eine im Wege der sofortigen Ersatzvornahme durchgeführte Hangsanierung nebst Sanierungsplanung dürfen den nach § 54 Abs. 2 LBauO Verantwortlichen auferlegt werden, wenn der Hangrutsch durch Bauarbeiten auf dem Grundstück ausgelöst wurde.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 A 883/07 vom 30.08.2007

Für Streitverfahren hinsichtlich der Übertragung von Elektrizitätsmengen nach § 7 Abs. 1b Satz 2 AtG ist die sachlich-instanzielle Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 VwGO begründet.

Örtlich zuständig ist gemäß § 52 Nr. 1 VwGO das Oberverwaltungsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Aufnahme der Elektrizitätsmenge vorgesehene Anlage befindet (hier KKW Biblis A).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LC 542/04 vom 13.07.2007

1. Die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach § 105 Abs. 2 Sätze 2 und 3 NWG erfolgt durch Verwaltungsakt.

2. Zum Unterhaltungsaufwand im Sinne von § 105 Abs. 2 Abs. 2 Satz 3 NWG gehören auch die Verwaltungskosten eines Unterhaltungsverbandes.

3. Die Grenzen des weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers werden nicht dadurch überschritten, dass bei der Berechnung des Kostenbeitrags für die vom Land zu unterhaltenden Gewässer zweiter Ordnung auf die bei den Unterhaltungsverbänden für die von ihnen zu unterhaltenden Gewässer anfallenden Aufwendungen abzustellen ist, die Verwaltungskosten der Verbände einzubeziehen sind und der Bemessung des Kostenbeitrages ein "Erschwernisfaktor" von 1,5 zugrunde zu legen ist.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 UZ 464/07 vom 26.06.2007

Für die Eigenschaft als Halter eines gefährlichen Hundes kommt es nicht ausschließlich auf die Eigentumsverhältnisse an, sondern regelmäßig darauf, dass der Hund nicht nur kurzfristig und vorübergehend, sondern für eine gewisse Dauer zum Zwecke der Verwahrung bzw. Betreuung in den Haushalt, also in die Wohnung oder das "eingefriedete Besitztum" aufgenommen wird; dabei ist nicht entscheidend, ob dies im eigenen Interesse oder mit Fremdbesitzerwillen erfolgt.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 1179/06 vom 13.06.2007

Die Berücksichtigung der Bedeutung der Amtshandlung bei der grundsätzlich vom Verwaltungsaufwand ausgehenden Bemessung einer Rahmengebühr gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 2 HVwKostG gestattet - lediglich - die Anhebung der Gebühr auf eine höher bewertete Bedeutung, nicht aber die Zusammenrechnung von Anteilen, die einerseits für den Verwaltungsaufwand und andererseits für die Bedeutung der Amtshandlung ermittelt worden sind (im Ergebnis wie OVG Lüneburg, U. v. 18.03.2004 - 7 LB 112/03 - juris, zu § 9 Abs. 1 NdsVwKostG).

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 1110/04 vom 11.04.2007

Der Erlass eines Kostenbescheides für die Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages begegnet einem Käufer gegenüber, der nicht Mitglied der veräußernden Religionsgemeinschaft ist, keinen Bedenken.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11548/06.OVG vom 08.03.2007

War ein im elektronischen Rechtsverkehr übermittelter Antrag auf Zulassung der Berufung lediglich mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen, kann die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen.

Nach lfd. Nr. 14.3 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis können die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei nur Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit einer Sicherstellung nach § 22 POG als solcher entstehen, von der verantwortlichen Person erstattet verlangen. Kosten, die durch die verwaltungstechnische Abwicklung einer Sicherstellung anfallen, sind nicht erstattungsfähig (Fortführung von OVG RP, Urteil vom 25. August 2005 - 12 A 10678/05.OVG -, ESOVGRP).

Bei der Bemessung der Gebührenhöhe im Rahmen der lfd. Nr. 14.3 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis dürfen die Pauschsätze für die Ermittlung des Verwaltungsaufwands nach dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 3. Dezember 2003 (MinBl. S. 539) berücksichtigt werden.

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