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Kostenausspruch in einem nach der InsO vom Verwalter aufgenommener Rechtsstreit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 290/05 vom 30.01.2006

Rechtsgebiete:InsO, ZPO
Schlagworte:Kostenausspruch in einem nach der InsO vom Verwalter aufgenommener Rechtsstreit
Stichwort:Kostenausspruch in einem nach der InsO vom Verwalter aufgenommener Rechtsstreit
Leitsatz:Ergeht in einem Rechtsstreit, den der Insolvenzverwalter als Partei aufgenommen hat, eine einheitliche Kostenentscheidung zu Lasten des Insolvenzverwalters, so hat dieser auch die vor der Unterbrechung angefallenen Kosten (aus der Masse) zu tragen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 290/05




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