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Kostenansatz

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 E 43/09 vom 13.07.2009

Rechtsgebiete:VwGO, GKG
Schlagworte:Vertretungszwang, Erinnerung, Kostenansatz, Kostenrechnung
Stichwort:Kostenansatz
Leitsatz:Die Erinnerung gegen eine Kostenrechnung des Oberverwaltungsgerichts unterliegt auch nach der Neuregelung des § 67 Abs. 4 VwGO nicht dem Vertretungszwang.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 E 43/09



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 281/09 vom 30.03.2009

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Erinnerung, aufschiebende Wirkung, Anordnung, Kostenansatz
Stichwort:Kostenansatz
Leitsatz:Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gem. § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG kommt in entsprechender Anwendung des Maßstabes aus § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO nur dann in Frage, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Kostenansatzes bestehen und damit ein Erfolg der Erinnerung überwiegend wahrscheinlich ist, oder - bei offener Rechtslage - die vorläufige Vollstreckung der Kosten für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zu Folge hätte.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 B 281/09

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 2980/08 vom 12.01.2009

Rechtsgebiete:GKG, GKG KV
Schlagworte:Verfahrensgebühr, Klagerücknahme, Kostenansatz
Stichwort:Kostenansatz
Leitsatz:Wenn bei einer objektiven Klagehäufung der Kläger seine Klage nur bezüglich einzelner Streitgegenstände zurücknimmt und das Klageverfahren zumindest hinsichtlich eines Streitgegenstands weiter betreibt, kann er sich nicht auf den Ermäßigungstatbestand der Nr. 5111 des Kostenverzeichnisses als Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG berufen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2980/08

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 283/08 vom 23.12.2008

Rechtsgebiete:GKG, KV-GKG, KostVfg
Schlagworte:Erinnerung, Kostenansatz, Fälligkeit, Verfahrensgebühr, Klageschrift, Einreichung
Stichwort:Kostenansatz
Leitsatz:Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 1210 KV, Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, wird mit Eingang der Klageschrift bei Gericht und ohne Rücksicht darauf fällig, ob die Klageschrift mangels Unterschrift einer nicht postulationsfähigen Partei wirksam ist oder nicht. Eine Rückzahlung kommt nur dann in Betracht, wenn eine Entscheidung gem. § 21 GKG getroffen worden ist.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 283/08


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