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Kostenanerkenntnis nach Erledigung der Hauptsache

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 6 AZR 457/02 vom 11.09.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kostenanerkenntnis nach Erledigung der Hauptsache
Stichwort:Kostenanerkenntnis nach Erledigung der Hauptsache
Leitsatz:Die Parteien können über die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits verfügen. Erkennt eine Partei ihre Kostenlast an, sind ihr in Anwendung des Grundgedankens des § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung die Kosten aufzuerlegen. Der bisherige Sach- und Streitstand ist für die Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 iVm. § 308 Abs. 2 ZPO nicht mehr maßgebend.
Volltext: BAG - Beschluss, 6 AZR 457/02




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