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Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats Internetanschluss Erforderlichkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 2/05 vom 15.07.2005

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats Internetanschluss Erforderlichkeit
Stichwort:Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats Internetanschluss Erforderlichkeit
Leitsatz:Auch nach der Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat, der einen Internetanschluss an den ihm zur Verfügung gestellten Personalcomputer verlangt, im Einzelnen vorzutragen, dass ein Internetanschluss zur Erledigung der Betriebsratsarbeit erforderlich ist.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 2/05




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