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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 4.01 vom 06.06.2002

Rechtsgebiete:BauGB, BauGB-MaßnahmenG, BauNVO, VwGO
Schlagworte:Vorhaben- und Erschließungsplan, Bindung an Baunutzungsverordnung, Grundflächenzahl, Eigentumsbildung, Kosten sparendes Bauen, Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse, Beiladung planbetroffener Grundeigentümer im Normenkontrollverfahren.
Stichwort:Kosten sparendes Bauen
Leitsatz:1. Satzungen über einen Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 7 BauGB-MaßnahmenG sind nicht unmittelbar und strikt an die Vorschriften der Baunutzungsverordnung gebunden.

2. Die Baunutzungsverordnung besitzt jedoch eine Leitlinien- und Orientierungsfunktion bei der Konkretisierung der Anforderungen an eine geordnete städtebauliche Entwicklung, denen Vorhaben- und Erschließungspläne unterliegen.

3. Eine Überschreitung der in § 17 Abs. 1 BauNVO festgelegten Obergrenzen der Grundflächenzahl führt nicht schematisch und zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 4.01




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