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LAG-HAMM – Beschluss, 10 Ta 97/07 vom 19.03.2007

Rechtsgebiete:RVG, BetrVG, GKG
Schlagworte:Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Mehrarbeit, Überstunden, Kosten im Beschwerdeverfahren
Stichwort:Kosten im Beschwerdeverfahren
Leitsatz:Seit dem 01.01.2007 ist die erfolglose Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes in arbeitsgerichtlichen Beschwerdeverfahren kostenpflichtig zurückzuweisen. Dies folgt aus § 1 S. 2 GKG idF des 2. JuMoG vom 22.12.2006 - BGBl. I 2006, 3416 -. Die Kostenfreiheit des § 2 Abs. 2 GKG für arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren steht dem nicht mehr entgegen.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 Ta 97/07




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