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Kosten des Widerspruchsverfahrens im Vermögensrecht.

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 225.98 vom 15.03.1999

Rechtsgebiete:VermG, VwVfG, VwGO
Schlagworte:Widerspruchsverfahren, Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten, Kosten des Widerspruchsverfahrens im Vermögensrecht.
Stichwort:Kosten des Widerspruchsverfahrens im Vermögensrecht.
Leitsatz:Leitsatz:

Auch nach § 38 Abs. 2 Satz 2 VermG ist die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren in der Regel nicht notwendig. Sie ist jedoch dann notwendig, wenn es dem Widerspruchsführer nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Widerspruchsverfahren selbst zu führen.

Beschluß des 8. Senats vom 15. März 1999 - BVerwG 8 B 225.98 -

I. VG Berlin vom 13.08.1998 - Az.: VG 22 A 135.97 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 225.98




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