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Kosten des Integrationshelfers im Rahmen des Personalaufwands zu übernehmen

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 02.2188 vom 06.07.2005

Rechtsgebiete:BayEUG, BaySchFG, BSHG, SGB X
Schlagworte:Integrationshelfer für behinderte Kinder in einer Förderschule, keine Verpflichtung des Freistaats, Kosten des Integrationshelfers im Rahmen des Personalaufwands zu übernehmen, Eingliederungshilfe durch überörtlichen Sozialhilfeträger, kein Erstatungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Sch u I Verwaltung
Stichwort:Kosten des Integrationshelfers im Rahmen des Personalaufwands zu übernehmen
Leitsatz:Nach bayerischem Landesrecht haben behinderte Kinder keinen Anspruch gegen die Schulverwaltung auf die Bereitstellung eines Integrationshelfers für den Besuch einer Förderschule. Ein Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers, der diese Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen hat, scheidet daher aus.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 02.2188




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