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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKosten der Unterkunft 

Kosten der Unterkunft

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 14/11b AS 11/07 R vom 18.06.2008

Bei der Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen des Kinderzuschlags nach § 6a BKGG sind die Kosten der Unterkunft nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu bestimmen, wie er sich aus dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung ergibt.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 15.04 vom 28.04.2005

Die Höhe der Aufwendungen, die bei der Bedarfsermittlung als nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 RegelsatzVO angemessen zu berücksichtigen sind, bestimmt sich nach dem Produkt aus der abhängig von der Personenzahl angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern und dem noch angemessenen Mietzins je Quadratmeter.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 8.04 vom 31.08.2004

In welcher genauen Höhe Aufwendungen für eine Unterkunft nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Mietpreissituation auf dem maßgeblichen regionalen Wohnungsmarkt, angemessen sind, ist eine Frage der tatrichterlichen, einzelfallbezogenen Bewertung der für den jeweiligen örtlichen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehenden Informationen und entzieht sich insoweit revisionsgerichtlicher Festlegung.

OVG-BERLIN – Urteil, OVG 8 B 3.02 vom 24.09.2002

Der gemäß § 17 Abs 2 Nr. 3 AuslG zu deckende Unterhaltsbedarf setzt sich aus den für die Familie festgesetzten Regelsätzen, einem Pauschalbetrag in Höhe von 20 % der für die Familie festgesetzten Regelsätze, den Unterkunftskosten (Miete und Nebenkosten) für ausreichenden Wohnraum und den für die Familie voraussichtlich aufzubringenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zusammen.

Kindergeld zählt zu den eigenen Mitteln im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 1 AuslG.

Bei der Ermittlung des zur Unterhaltssicherung zur Verfügung stehenden Einkommens sind von den Einnahmen die auf das Einkommen zu entrichtenden Steuern abzuziehen, die nach den Verhältnissen zu bemessen sind, die voraussichtlich bestehen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet gelebt wird.

Von den Einnahmen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sind die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung unabhängig davon abzusetzen, ob diese Beiträge tatsächlich gezahlt werden.

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