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Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren Honorarforderung eines Rechtsanwalts

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LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 94/03 vom 10.10.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, BRAO
Schlagworte:Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren Honorarforderung eines Rechtsanwalts, Nichtigkeit von Anwaltsverträgen bei Interessenkollisionen, Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
Stichwort:Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren Honorarforderung eines Rechtsanwalts
Leitsatz:Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten eines vom Betriebsrat mit der Prozessvertretung beauftragten Rechtsanwalts zu tragen, wenn der Rechtsanwalt in einem Verfahren nach § 103 BetrVG gleichzeitig den Betriebsrat und das betroffene Betriebsratsmitglied vertritt, weil darin ein Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitenden Interessen nach § 43 a Abs. 4 BRAO liegt.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 94/03




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