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Kosten der Nebenintervention bei fehlendem Kostenausspruch

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Beschluss, 14 W 465/02 vom 09.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kosten der Nebenintervention bei fehlendem Kostenausspruch
Stichwort:Kosten der Nebenintervention bei fehlendem Kostenausspruch
Leitsatz:Entscheidet das Gericht nach Beitritt eines Streithelfers nur über die "Kosten des Rechtsstreits", so fehlt eine gerichtliche Entscheidung zu den Kosten der Nebenintervention. Diese allgemeine Kostenentscheidung zu Lasten des Gegners der unterstützten Hauptpartei kann im Regelfall nicht dahin ausgelegt werden, dass ihm auch die Kosten der Nebenintervention auferlegt sind.

Der Nebenintervenient kann wegen der unvollständigen Kostenentscheidung die Urteilsergänzung beantragen. Nach Ablauf der Zweiwochenfrist ( § 321 Abs. 2 ZPO ) kann die unvollständige Kostenentscheidung nicht mehr korrigiert werden.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 14 W 465/02




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