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Kosten der Eintragung eines weiteren Eigentümer-Gesellschafters im Grundbuch ohne Veränderung der Gesellschaftsanteile
1. Die Erhebung der nach § 60 Abs. 1 KostO bemessenen Gebühr für die Eintragung eines weiteren Gesellschafters der Eigentümer-GbR im Grundbuch verstößt nicht gegen die Gesellschaftssteuerrichtlinie 69/335/EWG.
2. Der Wert der dinglichen Mitberechtigung des ohne Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, aber mit Alleinvertretungsbefugnis eingetretenen Gesellschafters ist nach § 30 Abs. 1 KostO zu schätzen. Es ist sachgerecht, den Wert wie bei der Eintragung einer Firmenänderung des Eigentümers nach einem Prozentsatz des Grundstückswertes (hier: 10 %) zu bestimmen. Die Obergrenze nach § 30 Abs. 2 Satz 2 KostO gilt nicht.