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Kosten bei Zurücksetzung der Gegenstandsbeschwerde im Beschlussverfahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMBURG – Beschluss, 5 Ta 14/08 vom 23.06.2008

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Einigungsstelleneinsetzungsverfahren, Kosten bei Zurücksetzung der Gegenstandsbeschwerde im Beschlussverfahren, Wertsetzung
Stichwort:Kosten bei Zurücksetzung der Gegenstandsbeschwerde im Beschlussverfahren
Leitsatz:1. In der Regel fehlen bei einem auf die Zuständigkeit der Einigungsstelle beschränkten Streit im Rahmen des § 98 ArbGG materielle oder immaterielle Anhaltspunkte, die bei der Wertfestsetzung eine Abweichung vom Hilfswert gebieten.

2. Die Zurückweisung der Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts löst auch bei einem zugrunde liegenden Beschlussverfahren eine Gebühr aus.
Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 5 Ta 14/08




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