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Kosten bei Klagerücknahme aufgrund eines Vergleichs

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LAG-KOELN – Urteil, 4 Ta 229/08 vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kosten bei Klagerücknahme aufgrund eines Vergleichs
Stichwort:Kosten bei Klagerücknahme aufgrund eines Vergleichs
Leitsatz:Wird eine Klage aufgrund eines Vergleichs zurückgenommen, so sind, falls die Parteien im Vergleich keine andere Regelung getroffen haben, die Kosten gegeneinander aufzuheben. § 98 ZPO ist insoweit als "anderer Grund" im Sinne des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO anzusehen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Ta 229/08




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