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Kosten- und Auslagentragungspflicht des verurteilten Angeklagten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 90/2000 vom 27.06.2000

Rechtsgebiete:StPO, GKG
Schlagworte:Kosten- und Auslagentragungspflicht des verurteilten Angeklagten, Beförderung inhaftierter Zeugen, Einzeltransport
Stichwort:Kosten- und Auslagentragungspflicht des verurteilten Angeklagten
Leitsatz:Leitsatz:

Der verurteilte Angeklagte hat nach Nr. 9008 des Kostenverzeichnisses zu § 11 GKG auch die Auslagen für die Beförderung inhaftierter Zeugen zu tragen. Dazu gehören in der Regel auch die Kosten, die durch einen Einzeltransport entstanden sind.

- Az: 2 Ws 90/2000 OLG Hamm -
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 90/2000




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