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Korrigierende Rückgruppierung/Darlegungslast

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 232/99 vom 17.05.2000

Rechtsgebiete:BAT-O
Schlagworte:Korrigierende Rückgruppierung/Darlegungslast
Stichwort:Korrigierende Rückgruppierung/Darlegungslast
Leitsatz:Leitsätze:

Teilt der Arbeitgeber dem Angestellten mit, in welche Vergütungsgruppe des BAT bzw. BAT-O der Angestellte eingruppiert sei und wann er mit seinem Bewährungsaufstieg rechnen könne, so genügt es für eine korrigierende Rückgruppierung, daß der Arbeitgeber darlegt und ggf. beweist, daß zumindest eine tarifliche Voraussetzung der damals mitgeteilten Vergütungsgruppe objektiv nicht gegeben war.

Aktenzeichen: 4 AZR 232/99
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 17. Mai 2000
- 4 AZR 232/99 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 96 Ca 52748/97 -
Urteil vom 22. Juli 1998

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 9 Sa 94/98 -
Urteil vom 1. Februar 1999
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 232/99




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