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BFH – Urteil, IV R 28/06 vom 26.06.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Verlustausgleich aufgrund vorgezogener Einlagen - Korrekturposten - gesetzliche Regelungslücke - Verwaltungsökonomie - keine Beiladung einer faktisch beendeten Personengesellschaft
Stichwort:Korrekturposten
Leitsatz:Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, führen regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens mit der weiteren Folge, dass --abweichend vom Wortlaut des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG-- Verluste späterer Wirtschaftsjahre bis zum Verbrauch dieses Postens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht (Bestätigung der Rechtsprechung).
Volltext: BFH - Urteil, IV R 28/06




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