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Korrektur der Mehrsteuer aufgrund eines Progressionssprungs Überprogression durch § 14 Abs. 1 ErbStG

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 48/07 vom 14.01.2009

Rechtsgebiete:ErbStG
Schlagworte:Korrektur der Mehrsteuer aufgrund eines Progressionssprungs Überprogression durch § 14 Abs. 1 ErbStG
Stichwort:Korrektur der Mehrsteuer aufgrund eines Progressionssprungs Überprogression durch § 14 Abs. 1 ErbStG
Leitsatz:Bei einer Schenkungskette über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren ist unter der Geltung des § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG eine sog. Überprogression ausschließlich durch den Abzug der tatsächlich zu entrichtenden Steuer für den Vorerwerb zu korrigieren. Eine Korrektur der Überprogression nach den vor Inkrafttreten dieser Vorschrift anzuwendenden Grundsätzen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 2002 II R 78/99, BFHE 197, 280, BStBl II 2002, 316) scheidet aus.
Volltext: BFH - Urteil, II R 48/07




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