JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Koppelungsverbot
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwVfG |
| Schlagworte: | Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Durchführungsvertrag, Abschlusszeitpunkt, Verpflichtung Vorhabenträger, Bindendes Vertragsangebot, Koppelungsverbot, Aussicht auf den Bodensee |
| Stichwort: | Koppelungsverbot |
| Leitsatz: | Die Fassung eines Satzungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt nicht voraus, dass der Durchführungsvertrag seitens der Gemeinde unterschrieben ist. Es genügt ein bindendes Vertragsangebot des Vorhabenträgers. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 639/08 | |
| Rechtsgebiete: | MRVG |
| Stichwort: | Koppelungsverbot |
| Leitsatz: | Tritt ein Bauwilliger an einen Architekten mit der Bitte heran, ein passendes Grundstück für ein bestimmtes Projekt zu vermitteln, und stellt er ihm gleichzeitig in Aussicht, ihn im Erfolgsfall mit den Architektenleistungen zu beauftragen, ist der in der Folge abgeschlossene Architektenvertrag nicht nach Art. 10 § 3 MRVG unwirksam. Ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot liegt auch dann nicht vor, wenn der Architekt zu einem späteren Zeitpunkt die Vermittlung des Grundstücks davon abhängig macht, dass ihm der zuvor in Aussicht gestellte Architektenauftrag erteilt wird (Aufgabe von BGH, Urteil vom 10. April 1975 VII ZR 254/73, BGHZ 64, 173). |
| Volltext: BGH - Urteil, VII ZR 174/07 | |
| Rechtsgebiete: | DV |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Teilbarkeit von Bebauungsplänen |
| Stichwort: | Koppelungsverbot |
| Leitsatz: | Hat die Gemeinde bei Erlass eines - hier vorhabenbezogenen - Bebauungsplans unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht, dass die Bewältigung einer immissionsschutzrechtlichen Konfliktsituation zwischen der geplanten neuen Wohnbebauung und einem auf angrenzenden Flächen ansässigen Gewerbebetrieb, hier einem seit Jahrzehnten an Ort und Stelle betriebenen Busunternehmen, ein wesentliches planerisches Anliegen bei der Abwägungsentscheidung darstellt, so erweist sich ein isoliert auf die Teilunwirksamkeitserklärung des Bebauungsplans hinsichtlich darin enthaltener Festsetzungen zum Lärmschutz, hier zur Herstellung einer Lärmschutzwand, bereits wegen insoweit fehlender rechtlicher Teilbarkeit der Satzung als unstatthaft. Hat sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag gegenüber der Gemeinde ausdrücklich auch zur Herstellung der Lärmschutzwand verpflichtet, so liegt bereits in der Geltendmachung eines entsprechend eingeschränkten Normenkontrollbegehrens des Vorhabenträgers, hier nach Ausführung der überwiegenden Zahl der geplanten Wohngebäude, auch ein Verstoß gegen den für die gesamte Rechtsordnung geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB entspr.) unter dem Aspekt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 2 C 469/07 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Stichwort: | Koppelungsverbot |
| Leitsatz: | 1. Generell erlaubt sind jene Beziehungsverhältnisse, die Regeln befolgen, die zumindest auch der Vermeidung des Anscheins der Käuflichkeit dienen, also der Verhinderung der Beeinträchtigung des Vertrauens in die Objektivität der staatlichen Verwaltung. Verboten sind solche Zuwendungen die eine Befolgung von Regeln vermeiden oder umgehen, intransparent sind oder die im Rahmen von Austauschbeziehungen ausschließlich den privaten Nutzen des Empfängers oder dritter Personen, die diesem zuzuordnen sind, mehren, so dass die "Unlauterkeit" bejaht werden kann. 2. Zur Abgrenzung strafbarer von straflosen Verhaltensweisen ist eine einzelfallbezogene Betrachtung erforderlich, die insbesondere den Gesamtzusammenhang, in dem die Zuwendung erfolgt ist bzw. erfolgen sollte, zu erfassen hat. Sofern dabei nach einer Gesamtschau die Möglichkeit nahe liegt, dass die Zuwendung einen sachlich gerechtfertigten und sozial akzeptierten anderen Beweggrund als den der illegitimen Beeinflussung der Dienstausübung hat (hier: Vertragsänderung nach § 313 BGB), ist eine Unrechtsvereinbarung (oder beim Anbieten ein auf eine solche Unrechtsvereinbarung abzielende Willensäußerung) als strafbarkeitsbegründender Tatbestandskern der Vorteilsgewährung nicht nachzuweisen. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, (2/5) 1 Ss 375/06 (58/06) | |
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