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Kopie

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 VAs 13/06 vom 23.02.2006

Das Recht auf Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts wird regelmäßig durch die Übersendung einer Ausfertigung an die Justizvollzugsanstalt zum Zwecke der Einsichtnahme dort hinreichend gewahrt. Der Übersendung von Kopien bedarf es grundsätzlich nicht.

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