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Kopfnicken als Rechtsmittelverzeicht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 188/03 vom 22.05.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Rechtsmittelverzicht, Beweiskraft des Protokolls, Kopfnicken als Rechtsmittelverzeicht
Stichwort:Kopfnicken als Rechtsmittelverzeicht
Leitsatz:Zur Frage, ob und wann das bloße Kopfnicken bereits als eindeutige, vorbehaltlose und ausdrückliche Erklärung angesehen werden kann, das auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet wird.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 188/03




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