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Kooperationsgespräch

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 1678/07 vom 26.01.2009

Rechtsgebiete:GG, VersG, LGebG
Schlagworte:Versammlungsfreiheit, Verwaltungsgebühr, Amtshandlung, Auflage, Bestimmtheitsgebot, erdrosselnde Wirkung, Rahmengebühr, Generalklausel, Ermessen, Kooperationsgespräch
Stichwort:Kooperationsgespräch
Leitsatz:Für den Erlass einer versammlungsrechtlichen Auflage nach § 15 Abs. 1 VersG, mit der eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt werden soll, kann vom Veranstalter eine Verwaltungsgebühr erhoben werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1678/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10017/06.OVG vom 16.05.2006

Rechtsgebiete:GG, VersammlG, LGebG
Schlagworte:Abgabe, Abgabenrecht, Amtshandlung, Anmelder, Auflage, Aufwand, Aufzug, Bedeutung, Demonstration, Gebühr, Gebührenfestsetzung, Gebührenrecht, Gebührenschuldner, Gegendemonstration, Gespräch, Kooperation, Kooperationsgespräch, Kosten, Kostenschuldner, Personal, Personalaufwand, Personalkosten, Schuldner, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsrecht, Verwaltungsaufwand
Stichwort:Kooperationsgespräch
Leitsatz:1. Die Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Auflagen nach § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes ist grundsätzlich zulässig und verstößt nicht gegen Art. 8 Abs. 1 GG.

2. Der Anmelder einer Versammlung kann für die Erteilung von Auflagen, die er nicht veranlasst hat (hier: Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch eine Gegendemonstration), nicht zu Gebühren herangezogen werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10017/06.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 20/06 vom 24.01.2006

Rechtsgebiete:GG, StGB, VersG
Schlagworte:Auflage, Demonstration, rechtsextremistisch, Holocaust-Gedenktag, Kooperationsgespräch, Versammlungsrecht, Versammlungsverbot, Volksverhetzung, öffentliche Ordnung
Stichwort:Kooperationsgespräch
Leitsatz:1. Die öffentliche Ordnung i.S.d. § 15 Abs. 1 VersG kann verletzt sein, wenn Rechtsextremisten am 28. Januar, also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Holocaust-Gedenktag des 27. Januar, einen Aufzug mit Provokationswirkung durchführen wollen. In einem solchen Fall kommt ein Versammlungsverbot in Betracht, wenn es unter Berücksichtigung des Art. 8 GG zum Schutz elementarer Rechtsgüter angemessen ist und Auflagen zur Gefahrenabwehr nicht ausreichen (hier bejaht).

2. Zu den rechtlichen Folgen der Verweigerung eines Kooperationsgespräches durch den Versammlungsveranstalter.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 20/06


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