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Kooperation

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 236/07 vom 03.08.2007

Rechtsgebiete:VersG
Schlagworte:Auflage, Gefahrenprognose, Kooperation
Stichwort:Kooperation
Leitsatz:Die namentliche Benennung der Mitglieder von bei einer Versammlung auftretenden Musikgruppen, sowie der zum Vortrag beabsichtigten Liedtexte kann als Versammlungsauflage vom Anmelder der Versammlung nur gefordert werden, wenn eine konkrete Gefährdungslage i.S.v. § 15 Abs. 1 VersG vorliegt.

Vermag der Anmelder der Versammlung das ein oder das andere nicht zu leisten, kann der Auftritt der Musikgruppe untersagt werden.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 236/07



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 2684/06 vom 12.01.2007

Rechtsgebiete:HKHG, KHG
Schlagworte:Aufnahme, Ermessen, Intensivmedizin, Kooperation, Krankenhaus, Krankenhausplan, Krankenhausrahmenplan, Notfall
Stichwort:Kooperation
Leitsatz:Die Entscheidung des Landes, ein Belegkrankenhaus wegen Fehlens einer intensivmedizinischen Versorgung nicht für die ergänzende Notfallversorgung in den Krankenhausplan aufzunehmen, ist nicht zu beanstanden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 2684/06

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 1 MB 18/06 vom 08.08.2006

Rechtsgebiete:BauGB, BImSchG, VwGO
Schlagworte:Anlagenbetrieb, Außenbereich, Betrieb, Betriebseinheit, Betriebsfläche, Biogas, Biogasanlage, Biomasse, elektrische Leistung, funktioneller Zusammenhang, Generator, Hofstelle, installierte Leistung, Kooperation, Landwirt, Landwirtschaft, Lohnunternehmen, Motor, Nachhaltigkeit, Nebenerwerb, Pachtfläche, Privilegierung, räumlicher Zusammenhang, Stromerzeugung, Vollerwerb, Vorhabenträger
Stichwort:Kooperation
Leitsatz:1. Hat das Verwaltungsgericht den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs abgelehnt, kommt einer dagegen gerichteten Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zu. Der Verwaltungsakt bleibt deshalb auch im Beschwerdeverfahren sofort vollziehbar, es sei denn, es ergeht eine anderslautende Entscheidung im Wege des § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO.

2. Durch § 36 Abs. 1 BauGB wird die gemeindliche Planungshoheit geschützt, nicht aber die Möglichkeit zu "stellvertretendem Nachbarschutz" eröffnet.

3. Biogasanlagen im Außenbereich sind nicht mehr - wie bis 2004 - nur als unselbständige Nebenanlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes zulässig, sondern auch dann, wenn sie im funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen und eine Kooperation mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe unterstützen.

4. Ein Betrieb der Tierproduktion, der im Vollerwerb auf Dauer genügend Eigen- und Pachtflächen bewirtschaftet, ist als landwirtschaftlicher Betrieb anzuerkennen. Die Nachhaltigkeit einer landwirtschaftlichen Nutzung kann insbesondere bei Nebenerwerbsbetrieben Zweifeln unterliegen, wenn sie überwiegend auf Pachtflächen erfolgt oder wenn - im Einzelfall - nur kurzzeitige oder (häufig) wechselnde Pachtungen erfolgen oder die Pachtflächen so weit vom Betrieb entfernt sind, dass eine nachhaltige Zuordnung zu der jeweiligen Betriebseinheit nicht mehr festzustellen ist.

5. Sofern die verwertete Biomasse zu einem erheblichen Teil aus den bewirtschafteten eigenen Betriebsflächen oder den Flächen von Kooperationsbetrieben stammt, wird eine Biogasanlage "im Rahmen" eines landwirtschaftlichen Betriebes genutzt.

6. Eine Biogasanlage muss im Einzelfall eine objektiv erkennbare Zuordnung zur Hofstelle des Betreibers aufweisen. Auch unter Beachtung des Gebots einer größtmöglichen Schonung des Außenbereichs ist im Hinblick auf mögliche Immissionen der Biogasanlage ein größerer Abstand zur bewohnten Hofstelle sachgerecht.

7. Eine Biogasanlage ist zulässig, wenn die zu verarbeitende Biomasse überwiegend aus dem Betrieb des Vorhabenträgers bzw. aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben stammt. Je (flächen-)größer die Betriebe und je weiter sie auseinander liegen, desto größer darf - dem gesetzgeberischen Ziel einer Kooperation mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe folgend - auch der im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB anzuerkennende Belieferungsradius der Biogasanlage gezogen werden.

8. Die Begrenzung der installierten elektrischen Leistung von 0,5 MW wird auch dann eingehalten, wenn neben einem (Haupt-) Generator eine weiterer Motor installiert ist, der nur bei Ausfall des Hauptmotors eingesetzt werden darf.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 1 MB 18/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10017/06.OVG vom 16.05.2006

Rechtsgebiete:GG, VersammlG, LGebG
Schlagworte:Abgabe, Abgabenrecht, Amtshandlung, Anmelder, Auflage, Aufwand, Aufzug, Bedeutung, Demonstration, Gebühr, Gebührenfestsetzung, Gebührenrecht, Gebührenschuldner, Gegendemonstration, Gespräch, Kooperation, Kooperationsgespräch, Kosten, Kostenschuldner, Personal, Personalaufwand, Personalkosten, Schuldner, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsrecht, Verwaltungsaufwand
Stichwort:Kooperation
Leitsatz:1. Die Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Auflagen nach § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes ist grundsätzlich zulässig und verstößt nicht gegen Art. 8 Abs. 1 GG.

2. Der Anmelder einer Versammlung kann für die Erteilung von Auflagen, die er nicht veranlasst hat (hier: Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch eine Gegendemonstration), nicht zu Gebühren herangezogen werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10017/06.OVG


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