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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 5 TaBV 33/08 vom 20.01.2009

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Schlagworte:Zustimmungsersetzung, Einstellung, Leiharbeitnehmer, vormaliger Vertragsarbeitnehmer, konzernangehörige Servicegesellschaft, Rechtsmissbrauch
Stichwort:konzernangehörige Servicegesellschaft
Leitsatz:Weder das Teilzeit- und Befristungsgesetz noch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbieten es, einen bereits zwei Jahre lang sachgrundlos befristeten Vertragsarbeitnehmer nach Fristablauf sodann als Leiharbeitnehmer im Rahmen eines mit einer Zeitarbeitsfirma geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zu übernehmen bzw. weiter zu beschäftigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine der Unternehmensgruppe oder dem Konzern angehörige Personalleasinggesellschaft handelt. Eine derartige Vertragskonstruktion ist zumindest dann grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die Zeitarbeitsfirma über eine Genehmigung gemäß § 2 AÜG verfügt.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 TaBV 33/08




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