JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Konzernabschluss
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Schlagworte: | Hauptversammlung, Einberufung, Bedingung, Teilnahme, Stimmrecht, Stimmrechtsausübung, Legitimationsbedingung, record date |
| Stichwort: | Konzernabschluss |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob die Einberufung zur Hauptversammlung einen Hinweis enthalten muss a) auf den Regelungsgehalt der § 123 Abs. 3 Satz 4 AktG. b) darauf, ob ein Aktionär seine Aktien nach dem Stichtag für den "record date" bis zum Ende der Hauptversammlung halten muss. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 139/08 | |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Schlagworte: | Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern durch das Gericht |
| Stichwort: | Konzernabschluss |
| Leitsatz: | 1. Erfüllt eine Aktiengesellschaft eine gegen sie erhobene Gerichtskostenforderung, für die sie neben einigen ihrer Aktionäre als Gesamtschuldnerin haftet, stellt das für sich genommen keine Rückgewähr von Einlagen dar. 2. Sind wegen der Streitigkeiten von zwei jeweils über eine Sperrminorität verfügenden Aktionären sämtliche Aufsichtsratsmitglieder durch das Gericht zu bestellen, kann es angezeigt sein, zumindest einen Außenstehenden zu bestellen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 24/09 | |
| Rechtsgebiete: | AktG, HGB |
| Stichwort: | Konzernabschluss |
| Leitsatz: | 1. Ein Jahresabschluss ist auch dann gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG nichtig, wenn seine Prüfung vor der Fassung des Billigungsbeschlusses des Aufsichtsrats zwar nicht vollständig unterblieben ist, die durchgeführte Prüfung aber Mindestanforderungen nicht genügt. 2. Zu den Mindestanforderungen zählt zum einen die Vorlage eines unterzeichneten Prüfungsberichts. Die nach dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer gebotene Siegelung ist allerdings zur Wahrung der Mindestanforderungen des § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG nicht erforderlich. 3. Zu den Mindestanforderungen zählt zum anderen die schriftliche Erteilung eines Bestätigungsvermerks. Dabei sind die Mindestanforderungen des § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG bereits gewahrt, wenn der Bestätigungsvermerk in dem vom Wirtschaftsprüfer unterzeichneten Prüfungsbericht wiedergegeben ist. 4. Zur Wahrung der vorgenannten Mindestanforderungen genügt es, wenn der Abschlussprüfer den von ihm zunächst nur als Entwurf vorgelegten Prüfungsbericht vor der Beschlussfassung des Aufsichtsrats unterzeichnet und erkennen lässt, den unterzeichneten Bericht als rechtsverbindliche Erklärung behandeln zu wollen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 20 U 8/08 | |
| Rechtsgebiete: | AktG, WpHG, HGB, WpÜG |
| Stichwort: | Konzernabschluss |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 W 38/08 | |
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