JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Konzept
| Rechtsgebiete: | LSA-LPIG, ROG |
| Schlagworte: | Abwägung, Entwicklungsgebot, Erschweren, Ermessensentscheidung, In Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung, Konzept, gesamträumliches, Unmöglichmachen, Untersagungsverfügung |
| Stichwort: | Konzept |
| Leitsatz: | 1. Bei der Frage, ob eine landesplanerische Untersagungsverfügung rechtmäßig erlassen werden kann, bedarf es keiner abschließenden Prüfung, ob der in Aufstellung befindliche Regionale Entwicklungsplan in seinen einzelnen Festlegungen von einer gerechten Abwägung getragen sein wird. Eine umfassende antizipierte Normenkontrolle der Rechtmäßigkeit der Planung findet nicht statt. 2. Um das Vorliegen eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA verneinen zu können, muss die Planung von vornherein mit evidenten, im weiteren Planverfahren nicht heilbaren Mängeln behaftet sein. 3. Ein anderer Maßstab gilt auch dann nicht, wenn das Planungsverfahren weit fortgeschritten und der Regionale Entwicklungsplan bereits beschlossen, aber noch nicht bekannt gemacht worden ist; denn der Planungsträger hat die Möglichkeit, bestimmte noch auftretende Mängel bis zur Bekanntmachung des Plans zu beheben und eine erneute Abwägungsentscheidung zu treffen. 4. Die Verkleinerung des Plangebiets durch Gesetz stellt das erforderliche gesamträumliche Konzept für die Nutzung der Windenergie nicht schon deshalb in Frage, weil sich dadurch das Verhältnis von Positiv- und Negativflächen verändert. 5. Die Ausweisung von Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Nutzung der Windenergie widerspricht nicht dem Entwicklungsgebot des § 6 Abs. 1 LPlG LSA i. V. m. Nr. 3.5a LEP LSA. 6. Die Frage, wann im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA zu befürchten ist, dass die Verwirklichung eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird, ist vom jeweiligen Konkretisierungsgrad der Planung abhängig. Es müssen (nur) konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Vorhaben bzw. die Bauleitplanung der Planung widerspricht, die gesichert werden soll. 7. Da mit der Untersagungsverfügung die Planung und damit auch die Abwägungsentscheidung nur gesichert werden sollen, müssen bei der Ermessensentscheidung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA nicht - nochmals oder vorab - dieselben Gesichtspunkte abgewogen werden wie bei der Abwägungsentscheidung selbst. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 216/08 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-GO |
| Schlagworte: | Anordnung, Beanstandung, Bindungswirkung, Ermessen, Haushalt, Haushaltskonsolidierungskonzept, Haushaltssatzung, Kommunalaufsicht, Konzept, Satzung |
| Stichwort: | Konzept |
| Leitsatz: | Im Wortlaut des § 92 Abs. 3 GO LSA kommt nicht hinreichend bestimmt zum Ausdruck, dass ein im Vorjahr erstelltes Haushaltskonsolidierungskonzept zwingend im Folgejahr umzusetzen ist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 269/07 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, StrWG M-V |
| Schlagworte: | Umstufung, Abstufung, Bundesstraße, Bundesfernstraße, Landesstraße, Kreisstraße, Gemeindestraße, Netzfunktion, parallel, Konzept, Erhaltungskosten, Unterhaltungskosten, Selbstverwaltungsgarantie, B 96, Weisung |
| Stichwort: | Konzept |
| Leitsatz: | 1. Zur Abstufung einer Bundesstraße zur Gemeindestraße. 2. Mit der Parallelität von alter und neuer Trasse einer Bundesfernstraße verbindet sich das verkehrspolitische "Standardkonzept", dass der weiträumige Verkehr auf der neuen Trasse abgewickelt werden soll bzw. die alte Trasse nicht mehr diesem Verkehr im Sinne von § 1 Abs. 1 FStrG zu dienen bestimmt ist. 3. Die vorübergehende oder begrenzte - im Sinne von unerhebliche - Übernahme anderer/übergeordneter Verkehrsfunktionen durch die untergeordnete Straße bzw. der Verbleib solcher Funktionen bei einer abgestuften Straße machen aus der untergeordneten Straße keine übergeordnete Straße mit einer diesen Funktionen entsprechenden Gesamtfunktionsbestimmung. 4. Die Überbürdung der Straßenbaulast für eine frühere Bundesfernstraße stellt keinen Eingriff in den Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung dar, zumal die Gemeinde nicht verpflichtet ist, die von ihr vorgefundenen Verhältnisse einer vormaligen Bundesstraße zu erhalten. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 L 293/03 | |
| Rechtsgebiete: | BBodSchG, BBodSchV |
| Schlagworte: | Altlast, Gefährdungsabschätzung, Konzept, Sanierungsplan, Sanierungsuntersuchung, schädliche Bodenveränderung, Untersuchung |
| Stichwort: | Konzept |
| Leitsatz: | Zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen kann nach den Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes weder die Vorlage eines Untersuchungskonzepts noch die Erstellung eines Sanierungsplans verlangt werden. Auch wenn die Notwendigkeit der Sanierung einer schädlichen Bodenveränderung bereits feststeht, kann die Behörde auf der Grundlage des § 9 Abs. 2 BBodSchG weitere Untersuchungen zur Feststellung des Umfangs der Gefährdung anordnen und so die spätere Sanierungsanordnung vorbereiten. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 1119/03 | |
"Konzept - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum