JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Konzentrationszone
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Einvernehmen, Entwurf, Flächennutzungsplan, Konzentrationszone, Windenergie |
| Stichwort: | Konzentrationszone |
| Leitsatz: | Einzelfall einer trotz Reduzierung der Potentialflächen für die Windenergie auf eine einzige kleinere Teilfläche (43,7 ha) wirksame Darstellung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Beschränkt sich die Gemeinde bei der Prüfung, ob sie ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, darauf, einen oder einzelne dem Vorhaben aus ihrer Sicht entgegenstehende Belange herauszugreifen und die Verweigerung ihres Einvernehmens damit zu rechtfertigen, und unterlässt sie (deshalb) eine weitergehende bzw. umfassende Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit, kann sie später andere Gründe für die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit grundsätzlich nicht mehr mit Erfolg anführen. Der planreife Entwurf eines Flächennutzungsplans mit Darstellungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt keinen einem privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB entgegenstehenden öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 1 BauGB dar. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 A 630/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, NNatSchG, NBauO, BauGB, BNatSchG |
| Schlagworte: | Flächennutzungsplan, Konzentrationszone, Regel-Ausnahme-Fall, Windkraftanlage |
| Stichwort: | Konzentrationszone |
| Leitsatz: | 1. Hat die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung des Vorhabens ohne seine Vereinbarkeit mit baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften umfassend zu prüfen, wegen eines bestimmten Rechtsverstoßes abgelehnt, handelt es sich um ein "steckengebliebenes" Genehmigungsverfahren, in dem die Gerichte selbst bei Erhebung einer Verpflichtungsklage befugt sind, sich auf ein Bescheidungsurteil zu beschränken. 2. Außerhalb einer Konzentrationsfläche kann eine Abweichung von der Regel des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur zugelassen werden, wenn sie die planerische Konzeption der Gemeinde nicht in Frage stellt und das private Interesse an der Nutzung der Windenergie an dem vorgesehenen Standort bei einer Gesamtbetrachtung der den Einzelfall prägenden Umstände den Vorrang verdient. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 55/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, NROG, ROG, VwGO |
| Schlagworte: | Abwägung, Antragsbefugnis, Konzentrationszone, Mindestabstand, Normenkontrollantrag, Raumordnungsprogramm, Regionales, Regionalplan, Vorrangstandort |
| Stichwort: | Konzentrationszone |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 KN 35/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Raumordnungsplan, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Vorrang, Ausschlussfläche, Konzentrationsfläche, Konzentrationszone, Konzentrationsplanung, Konzentrationswirkung, Abwägung, Konkretisierung, städtebaulicher Belang, Windenergieanlage, Höhenbeschränkung, Biotop, Biotopkartierung, Abstand, Abstandsfläche, Feinsteuerung, Schallemissionspegel, Zaunwert, Nennleistung, Entwicklungsgebot |
| Stichwort: | Konzentrationszone |
| Leitsatz: | 1. Ein Bebauungsplan ist nicht den Zielen der Raumordnung angepasst, wenn er ohne überzeugende Gründe die Errichtung von Windenergieanlagen für etwa ein Drittel der Fläche ausschließt, die im regionalen Raumordnungsplan als Konzentrationszone für Windenergienutzung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dargestellt ist. 2. Die durch die Ausweisung im regionalen Raumordnungsplan eingetretene Konzentrationswirkung verleiht der Windenergienutzung grundsätzlich Vorrang, den die Bauleitplanung zu respektieren ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11217/07.OVG | |
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