JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Konzentrationswirkung
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Einvernehmen, Entwurf, Flächennutzungsplan, Konzentrationszone, Windenergie |
| Stichwort: | Konzentrationswirkung |
| Leitsatz: | Einzelfall einer trotz Reduzierung der Potentialflächen für die Windenergie auf eine einzige kleinere Teilfläche (43,7 ha) wirksame Darstellung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Beschränkt sich die Gemeinde bei der Prüfung, ob sie ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, darauf, einen oder einzelne dem Vorhaben aus ihrer Sicht entgegenstehende Belange herauszugreifen und die Verweigerung ihres Einvernehmens damit zu rechtfertigen, und unterlässt sie (deshalb) eine weitergehende bzw. umfassende Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit, kann sie später andere Gründe für die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit grundsätzlich nicht mehr mit Erfolg anführen. Der planreife Entwurf eines Flächennutzungsplans mit Darstellungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt keinen einem privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB entgegenstehenden öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 1 BauGB dar. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 A 630/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VersammlG |
| Schlagworte: | Fortsetzungsfeststellungsklage, Ordner, Fackeln, Uniformverbot, Zelt, Konzentrationswirkung |
| Stichwort: | Konzentrationswirkung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 3 B 59/06 | |
| Rechtsgebiete: | FLärmSchG, LuftVG |
| Schlagworte: | Absturzrisiko, Alternativauswahl, Bedarfsermittlung, Flughafen Frankfurt Main, Fluglärm, Fluglärmgesetz, Fluglärmschutzgesetz, kommunale Belange, Landesplanung, Landesplanung und Planfeststellung, Luftschadstoffe, Luftverkehr, Planfeststellung, Störfallrisiko, Vogelschlag, wirtschaftliche Effekte |
| Stichwort: | Konzentrationswirkung |
| Leitsatz: | 1. Zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main 2. Die Vorschriften des Fluglärmschutzgesetzes in der Neufassung vom 1. Juni 2007 verstoßen weder gegen die Verfassung noch gegen Europäisches Recht. 3. Die Neufassung ist anwendbar, auch wenn Ausführungsverordnungen erst während des gerichtlichen Verfahrens erlassen worden sind. 4. § 2 Fluglärmschutzgesetz definiert die Schwelle der fachplanerischen Zumutbarkeit, bzw. Erheblichkeit von Fluglärm auch mit Wirkung für das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung eines Flughafens. 5. Wird im Zusammenhang mit der zielförmigen Festlegung einer Vorrangfläche für die Erweiterung eines Flughafens auch ein Grundsatz zum Nachtlärmschutz in den Landesentwicklungsplan aufgenommen, kann dem durch die Begründung im Einzelnen die Funktion einer Abwägungsdirektive beigelegt werden, die es verbietet, planmäßige Flüge in der Kernzeit der Nacht zuzulassen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 B 367/08.T | |
| Rechtsgebiete: | FLärmSchG, LuftVG |
| Schlagworte: | Absturzrisiko, Alternativauswahl, Bedarfsermittlung, Flughafen Frankfurt Main, Fluglärm, Fluglärmgesetz, Fluglärmschutzgesetz, kommunale Belange, Landesplanung, Landesplanung und Planfeststellung, Luftschadstoffe, Luftverkehr, Planfeststellung, Störfallrisiko, Vogelschlag, wirtschaftliche Effekte |
| Stichwort: | Konzentrationswirkung |
| Leitsatz: | 1. Zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main 2. Die Vorschriften des Fluglärmschutzgesetzes in der Neufassung vom 1. Juni 2007 verstoßen weder gegen die Verfassung noch gegen Europäisches Recht. 3. Die Neufassung ist anwendbar, auch wenn Ausführungsverordnungen erst während des gerichtlichen Verfahrens erlassen worden sind. 4. § 2 Fluglärmschutzgesetz definiert die Schwelle der fachplanerischen Zumutbarkeit, bzw. Erheblichkeit von Fluglärm auch mit Wirkung für das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung eines Flughafens. 5. Wird im Zusammenhang mit der zielförmigen Festlegung einer Vorrangfläche für die Erweiterung eines Flughafens auch ein Grundsatz zum Nachtlärmschutz in den Landesentwicklungsplan aufgenommen, kann dem durch die Begründung im Einzelnen die Funktion einer Abwägungsdirektive beigelegt werden, die es verbietet, planmäßige Flüge in der Kernzeit der Nacht zuzulassen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 B 366/08.T | |
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