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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKonzentrationsflächen 

Konzentrationsflächen

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LB 25/07 vom 13.06.2007

Zur Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen außerhalb von im Flächennutzungsplan dargestellten Vorrangflächen und zum hilfsweisen Übergang zu einem (Fortsetzungs-) Feststellungsantrag wegen eines behaupteten Genehmigungsanspruchs vor dem Inkrafttreten der Konzentrationsplanung

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LB 143/02 vom 18.06.2003

1. Zur Sachdienlichkeit einer Klageänderung nach Reduzierung des Vorhabens.

2. Die Gemeinde darf die Geltungsdauer einer Veränderungssperre um das vierte Jahr nicht schon dann beschließen, wenn das dritte Geltungsjahr gerade begonnen hat und daher noch gar nicht verlässlich abgesehen werden kann, ob der Sicherungszweck nach Ablauf des dritten Jahres fortbesteht (wie Senatsurteil vom 15.3.2001 - 1 K 2440/00 -, BauR 2001, 1552). Der Umstand, dass die Veränderungssperre andernfalls gegenüber einem bestimmten Grundstückseigentümer wegen § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB keine Rechtswirkungen mehr zu entfalten droht, ändert daran nichts.

3. Ein Abstand zwischen dem in Rede stehenden Vorhaben und der Hofstelle von 700 m hindert die Annahme der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ("dienen") nur dann, wenn der Landwirt für diese Entscheidung keine vernünftigen Erwägungen anzuführen vermag.

4. In einen Flächennutzungsplan können keine Darstellungen aufgenommen werden, die so konkret sind, dass die Darstellungen im Rahmen des § 35 Abs. 1, Abs. 3 BauGB nicht mehr mit den Belangen des privilegierten Vorhabens abgewogen werden können, sondern beanspruchen, mit ihnen sei die Letztentscheidung über die (Un-)Zulässigkeit des Vorhabens bereits gefallen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 ME 87/03 vom 05.06.2003

1. Die Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts kann auch während des gerichtlichen Verfahrens nachgeschoben oder ergänzt werden.

2. Die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan steht einem privilegierten Bodenabbauvorhaben in der Regel nicht entgegen, weil sie im allgemeinen keine qualifizierte Standortzuweisung ist, sondern dem Außenbereich nur die Funktion zuweist, die ihm nach dem Willen des Gesetzgebers ohnehin in erster Linie zukommt.

3. Nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauBG stehen einem Bodenabbauvorhaben zwar in der Regel öffentliche Belange entgegen, wenn der Flächennutzungsplan Abgrabungsflächen an anderen Stellen ausweist. In Ausnahmefällen können Bodenabbauvorhaben aber dennoch an anderen als den vorgesehenen Standorten zugelassen werden, sofern die Konzeption, die der gemeindlichen Planung zugrunde liegt, als solche nicht in Frage gestellt wird.

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