JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kontrollstelle
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 95/46/EG |
| Schlagworte: | Richtlinie 95/46/EG - Anwendungsbereich - Verarbeitung und Verkehr personenbezogener Steuerdaten - Schutz natürlicher Personen - Freiheit der Meinungsäußerung |
| Stichwort: | Kontrollstelle |
| Volltext: EUGH - Urteil, C-73/07 | |
| Rechtsgebiete: | AZV, BBG |
| Schlagworte: | Arbeitszeit, Dienstgeschäft, Dienstpostenbeschreibung, Dienstzeit, Freizeitausgleich, Mautkontrolleur, Regelarbeitszeit, Reisezeit, Treu und Glauben |
| Stichwort: | Kontrollstelle |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LC 293/06 | |
| Rechtsgebiete: | EG-Öko-VO, Öko-LandbauG, Öko-KennzeichenG, Öko-KennzeichenVO, AMG, LFGB, ZuständigkeitsVO LaFo |
| Schlagworte: | Öko-Kennzeichen, Arzneimittel, Lebensmittel |
| Stichwort: | Kontrollstelle |
| Leitsatz: | Arzneimittel sind keine Erzeugnisse im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EWG) über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel. Sie dürfen nach § 1 Abs. 1 Öko-Kennzeichengesetz nicht mit dem sog. Bio-Siegel des § 1 Öko-Kennzeichenverordnung in den Verkehr gebracht werden. Dies gilt auch für solche Arzneimittel (hier Kräutertees und Pflanzensäfte), bei denen es sich um Lebensmittel, mithin um Erzeugnisse im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Buchst. b EG-Öko-Verordnung handeln würde, falls der Hersteller auf ihre Zulassung als Arzneimittel verzichtet. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 399/07 | |
| Rechtsgebiete: | ÖkLbKontrStV, ÖLG, VO (EWG) Nr. 2092/91 |
| Schlagworte: | Aufzucht, konventionelle, Aufzucht, ökologische, Bio-Eier, Legehennen, Legehennendurchgang, Ökolandbau, Ökologischer Landbau, Umstellung |
| Stichwort: | Kontrollstelle |
| Leitsatz: | 1. Die Voraussetzungen des Teils B des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2092/91 zu den Umstellungszeiträumen bei Tieren und tierischen Erzeugnissen für den Wechsel von konventionellem auf ökologischen Landbau (Nr. 2.2.1) und zur Herkunft der Tiere (Nr. 3.3 bis Nr. 3.11) gelten kumulativ, so dass eine Aufstallung von konventionellen Legehennen ohne Ausnahmegenehmigung nicht verordnungskonform ist, sondern einen Verstoß mit Langzeitwirkung i.S.v. von Art. 9 Abs. 9 und Art. 10 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 2092/91 zur Folge hat. 2. Die Zertifizierung durch eine nicht beliehene Kontrollstelle kann eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung nach Teil B Nr. 3.3 bis Nr. 3.11 des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2092/91 nicht entbehrlich machen. Offen bleibt, ob nach der niedersächsischen Zuständigkeitsregelung die Ausnahmegenehmigung nach Nr. 3.3 ausschließlich von der Kontrollbehörde oder auch von einer nicht beliehenen Kontrollstelle erteilt werden kann. 3. Legehennen aus konventioneller Aufzucht können nur unter den engen Voraussetzungen des Teils B Nr. 3.4 bis 3.7 des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2092/91 in ökologische Produktionseinheiten eingestellt werden. Diese Bestimmungen gelten jedenfalls auch bei einer zum Zeitpunkt der Aufstallung bereits beabsichtigten Produktion von Bio-Eiern. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 ME 80/08 | |
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