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Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 21/97 vom 11.11.1997

Rechtsgebiete:BDSG, BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten
Stichwort:Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten
Leitsatz:Leitsätze:

1. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt auch für die Datenverarbeitung durch Betriebsräte.

2. Hingegen besteht insoweit nicht die Kontrollbefugnis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach den §§ 36 und 37 BDSG.

Aktenzeichen: 1 ABR 21/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 11. November 1997
- 1 ABR 21/97 -

I. Arbeitsgericht Beschluß vom 05. Dezember 1995
Berlin - 61 BV 11920/95 -

II. Landesarbeitsgericht Beschluß vom 19. Dezember 1996
Berlin - 16 TaBV 1/96 -
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 21/97




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