JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kontrolle auf Rechtsverstöße erfolgt durch Aufsichtsbehörde
| Rechtsgebiete: | SGB V |
| Schlagworte: | Vertragsärztliche Versorgung, Honorarrechtsstreit, keine Überprüfung der Vereinbarungen über Höhe der Gesamtvergütung, Kontrolle auf Rechtsverstöße erfolgt durch Aufsichtsbehörde |
| Stichwort: | Kontrolle auf Rechtsverstöße erfolgt durch Aufsichtsbehörde |
| Leitsatz: | Die Vereinbarungen über die Höhe der Gesamtvergütung sind im Honorarrechtsstreit zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung nicht zu überprüfen. Die Kontrolle auf Rechtsverstöße erfolgt durch die Aufsichtsbehörde, deren Beanstandungen die Partner der Gesamtverträge gerichtlich anfechten können. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 6/04 R | |
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