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Kontrolle auf Rechtsverstöße erfolgt durch Aufsichtsbehörde

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BSG – Urteil, B 6 KA 6/04 R vom 31.08.2005

Rechtsgebiete:SGB V
Schlagworte:Vertragsärztliche Versorgung, Honorarrechtsstreit, keine Überprüfung der Vereinbarungen über Höhe der Gesamtvergütung, Kontrolle auf Rechtsverstöße erfolgt durch Aufsichtsbehörde
Stichwort:Kontrolle auf Rechtsverstöße erfolgt durch Aufsichtsbehörde
Leitsatz:Die Vereinbarungen über die Höhe der Gesamtvergütung sind im Honorarrechtsstreit zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung nicht zu überprüfen. Die Kontrolle auf Rechtsverstöße erfolgt durch die Aufsichtsbehörde, deren Beanstandungen die Partner der Gesamtverträge gerichtlich anfechten können.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 6/04 R




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