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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKontrolle auf Rechtsverstöße erfolgt durch Aufsichtsbehörde 

Kontrolle auf Rechtsverstöße erfolgt durch Aufsichtsbehörde

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 6 KA 6/04 R vom 31.08.2005

Die Vereinbarungen über die Höhe der Gesamtvergütung sind im Honorarrechtsstreit zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung nicht zu überprüfen. Die Kontrolle auf Rechtsverstöße erfolgt durch die Aufsichtsbehörde, deren Beanstandungen die Partner der Gesamtverträge gerichtlich anfechten können.

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