JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kontrolldichte
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Interessenabwägung, Kontrolldichte, Lehramtsprüfung, Prüfungsverfahren, Staatsprüfung, Überdenken, verwaltungsinternes Kontrollverfahren |
| Stichwort: | Kontrolldichte |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 324/08 | |
| Rechtsgebiete: | AtG, StrlSchV, AtVfV |
| Schlagworte: | Standortzwischenlager, Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, Zuständigkeit des Bundesamts für Strahlenschutz, Schadensvorsorge, Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, Auslegungsstörfall, auslegungsüberschreitendes Ereignis, Restrisiko, gezielter Flugzeugabsturz, Hohlladungsbeschuss von Castorbehältern, Drittschutz, Kontrolldichte |
| Stichwort: | Kontrolldichte |
| Leitsatz: | Die Vorschrift über die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes eines Standortzwischenlagers gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) dient auch dem Schutz individueller Rechte eines in der Nähe des Zwischenlagers wohnenden Drittbetroffenen. Der Drittschutz ist nicht auf die erforderliche Schadensvorsorge gegen Auslegungsstörfälle beschränkt. Soweit die Behörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, steht dem Drittbetroffenen ein entsprechender Genehmigungsabwehranspruch zur Verfügung, wenn er einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf vorträgt, bei dem eine Verletzung in seinen Rechten möglich erscheint. Der Schutzanspruch des Drittbetroffenen aus § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG endet dort, wo eine Beeinträchtigung von Leben und Gesundheit praktisch ausgeschlossen ist. Über das Maß des erforderlichen Schutzes gegen terroristische Anschläge auf ein Standortzwischenlager entscheidet die Genehmigungsbehörde in eigener Verantwortung. Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 39.07 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 2003/87/EG, GG, ZuG 2007, ZuV 2007 |
| Schlagworte: | Emissionshandel, Ziegelherstellung, prozessbedingte Emission, Verbrennung, Verbrennungsbegriff, Brennstoff, Rohstoff, Monitoring-Leitlinien, Emissionsminderungspotential, Erfüllungsfaktor, Emissionsbudget, anteilige Kürzung, Prognoseentscheidung, Kontrolldichte, Optionsanlage, Verordnungsvorschrift Nichtigkeit |
| Stichwort: | Kontrolldichte |
| Leitsatz: | Der Begriff der Verbrennung in § 13 Abs. 2 Satz 1 ZuG 2007 ist im naturwissenschaftlichen Sinn auszulegen. Der Verordnungsgeber wird durch § 13 Abs. 2 Satz 2 ZuG 2007 nicht zu einer eigenständigen Regelung des Verbrennungsbegriffs ermächtigt. Zuteilungen an Optionsanlagen (§ 7 Abs. 12 i.V.m. § 11 ZuG 2007) sind nicht gemäß § 4 Abs. 4 ZuG 2007 anteilig zu kürzen. Wendet die Behörde bei ihrer Ermittlung der für den Kürzungsfaktor relevanten Zuteilungsmenge eine Verordnungsregelung an, deren Nichtigkeit nachträglich festgestellt wird, kommt eine gerichtliche Korrektur des Kürzungsfaktors nicht in Betracht. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 6.07 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 2003/87, GG, ZuG 2007, TEHG |
| Schlagworte: | Emissionshandel, Emissionsberechtigung, Zuteilungsregel, Bestandsanlage, Erfüllungsfaktor, Emissionsziel, Emissionsbudget, Zuteilungsmenge, anteilige Kürzung, Kürzungsfaktor, Prognose, Beurteilungsspielraum, Kontrolldichte, Rechtsschutz, nachträgliche Korrektur, Reservefonds, Optierer, Kompensation |
| Stichwort: | Kontrolldichte |
| Leitsatz: | Die anteilige Kürzung von Zuteilungen zur Einhaltung des Emissionsbudgets ist mit Gemeinschaftsrecht und mit Verfassungsrecht vereinbar. Den Kürzungsfaktor hat die Behörde vor Erteilung der Zuteilungsbescheide auf der Grundlage einer Prognose über die relevante Zuteilungsmenge zu ermitteln. Der Kürzungsfaktor ist aufgrund seiner Funktion in der Zuteilungsperiode unveränderlich. Die behördliche Prognose über die Zuteilungsmenge ist gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Behörde generell einen unzutreffenden Prognosemaßstab zugrunde gelegt hat. Individuelle Allokationsfehler im Zuteilungsverfahren sind nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Prognoseentscheidung in Frage zu stellen. Von der anteiligen Kürzung betroffene Anlagenbetreiber haben keinen Anspruch auf Ausgleich durch zurückfließende Berechtigungen infolge nachträglicher Korrekturen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 33.07 | |
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