JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kontrollbetreuung
| Rechtsgebiete: | BGB, RBerG, FGG |
| Schlagworte: | Erforderlichkeit einer Betreuung, Kontrollbetreuung, Vorsorgevollmacht, Rechtsberatungsgesetz, Amtsermittlungsgrundsatz, Zurückverweisung an das Amtsgericht |
| Stichwort: | Kontrollbetreuung |
| Leitsatz: | 1. Stößt eine Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr in Ansehung des Rechtsberatungsgesetzes auf Akzeptanzprobleme, so können damit die Angelegenheiten des Betroffenen nicht "ebenso gut wie durch einen Betreuer" (vgl. § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB) besorgt werden. 2. Die Bestellung eines Kontrollbetreuers (§ 1896 Abs. 3 BGB) kommt nur in Betracht, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht. Ein solches Bedürfnis ergibt sich nicht allein daraus, dass der Betroffene nach Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht mehr in der Lage ist, diese zu kontrollieren (Fortführung der Senatsentscheidungen vom 13.11.2003 - 2 W 4/03 [FGPrax 2004, 70] und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02 [SchlHA 2003, 171]). 3. Ob eine Zurückverweisung an das Landgericht oder an das Amtsgericht erfolgt, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Beschwerdesenats. Sind noch umfangreiche Ermittlungen erforderlich oder beruhen die Entscheidungen des Landgerichts und des Amtsgerichts auf der gleichen Rechtsverletzung, so ist eine Zurückverweisung an das Amtsgericht zweckmäßig. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 169/05 | |
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